
Rechtsanwalt Martin Steiger sprach mit der schweizerischen Influencerin Anja Zeidler über Abmahnungen für Musik bei Instagram.
Wie können Influencerinnen solche Instagram-Abmahnungen vermeiden?
Normalerweise stammen die Abmahnungen aus Deutschland von der dortigen Abmahnkanzlei IPPC Law und Rechtsanwalt Daniel Sebastian.
Vielen Influencern bei Instagram ist nicht klar, dass die Musik aus der standardmässigen Bibliothek «ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt» ist.
In der Folge behaupten deutsche Abmahnanwälte, es läge eine Urheberrechtsverletzung vor und fordern die Zahlung von hohen Geldbeträgen mit äusserst kurzen Zahlungsfristen.
Das heisst allerdings nicht, dass die Abmahnungen aus Deutschland in jedem Fall berechtigt sind. In vielen Fällen können die Abmahnungen abgewehrt werden, wenn man richtig reagiert.
Anja Zeidler thematisierte bei Instagram ihre Erkenntnisse aus einem Gespräch mit Martin Steiger über die deutschen Instagram-Abmahnungen:
Influencerinnen haben die grösste Rechtssicherheit, wenn sie die verwendete Musik bei «Endemic Sound» oder vergleichbaren Anbietern lizenzieren. Es handelt sich um Musik, die «royalty-free» ist.
Bei «Endemic Sound» ist wichtig, dass Influencerinnen das «Business»-Abonnement abschliessen. In diesem Abonnement ist, anderswo als beispielsweise beim «Pro»-Abonnement, auch «Influencer-Marketing» für 50 Videos pro Monat ausdrücklich inbegriffen.
Urheberrechtsverletzung im Internet?
Video: Instagram / Anja Zeidler, mit freundlicher Genehmigung.