Wie deutsch ist Langdock unter amerikanischer Kontrolle?

Dokument: Liste der Gesellschafter der Langdock GmbH in Deutschland

Das deutsche KI-Startup Langdock ist zu 100 Prozent im Eigentum der Lang­dock Inc. mit Sitz im Bundesstaat Delaware in den USA. Das zeigt die Liste der Gesellschafter im deutschen Handelsregister.

Langdock gilt als deutsche Alternative zu den KI-Diensten von Anthropic, Google, Microsoft und OpenAI.

Das Versprechen von Langdock ist, dass die KI-Modelle der grossen amerikanischen KI-Unternehmen «DSGVO‑konform» genutzt werden können. Langdock verspricht auch, das Berufsgeheimnis von Ärzten und Rechtsanwältinnen zu wahren.

Der KI-Dienst wird nach Angaben von Langdock von rund 33’000 Nutzern bei über 7’000 Unternehmen genutzt.

Angeboten wird Langdock von der Langdock GmbH mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat das gesetzliche Minimalkapital von 25’000 Euro.

Hinter der deutschen Langdock GmbH steht die amerikanische Langdock Inc. Sie kontrolliert zu 100 Prozent die deutsche GmbH und verfügt über das notwendige Kapital, um Langdock als KI-Startup gemäss dem «Silicon Valley»-Geschäftsmodell ein starkes Wachstum zu ermöglichen.

Wie stark ist Langdock amerikanisch geprägt?

Langdock war bereits ohne eine Eigentümerin in den USA stark amerikanisch geprägt. Das zeigte meine Prüfung für ein Webinar der Datenschutz-Academy von Datenschutzpartner im April 2026.

Die starke amerikanische Prägung ergibt sich aus den angebotenen KI-Modellen aus den USA, aber auch aus der Entscheidung von Langdock, die eigene App einschliesslich Datenbank bei Microsoft Azure in Deutschland zu hosten.

Screenshot: «Basic Data Flow in Langdock»

Langdock macht aus dieser starken amerikanischen Prägung in technologischer Hinsicht kein Geheimnis, wie der veröffentlichte «Basic Data Flow» mit folgendem Beispiel zeigt:

  1. Ein Nutzer lädt ein Dokument bei Langdock hoch und nutzt damit die App einschliesslich Datenbank von Langdock bei Microsoft Azure in Deutschland.
  2. Langdock schickt das Dokument und den Prompt des Nutzers als Input an das gewählte KI-Modell bei Amazon Web Services (AWS), bei der Google Cloud Platform (GCP) oder bei Microsoft Azure mit standardmässigem Hosting in der Europäischen Union (EU).
  3. Den Output des KI-Modells erhält der Nutzer über die App und Datenbank von Langdock wieder bei Microsoft Azure in Deutschland.

Langdock schreibt in diesem Zusammenhang unter anderem (maschinelle Übersetzung auf Deutsch):

«Wenn ein Nutzer beispielsweise eine Frage zu einem Dokument stellt, senden wir die Frage des Nutzers und die relevanten Inhalte aus dem Dokument per API an das vom Nutzer ausgewählte LLM, also an einen Azure- / AWS- / Google-Cloud-Server in der EU. Die Antwort des LLM wird auf diesem Server generiert. Azure / AWS / Google Cloud speichern die Inhalte unserer API-Anfragen nicht dauerhaft. Wir erhalten die Antwort des LLM und zeigen sie im Chat an.»

Und:

«Hochgeladene Dokumente oder Chats können von Nutzern jederzeit manuell gelöscht werden. Zusätzlich können Admins in den Einstellungen festlegen, dass die Chatverläufe aller Nutzer automatisch alle 7 / 30 / 90 / 365 Tage gelöscht werden. Wenn unser Vertrag endet, löschen wir alles, was wir nicht gesetzlich aufbewahren müssen.»

Screenshot: Unterauftragsverarbeiter von Langdock

Langdock verheimlicht nicht, dass verschiedene amerikanische Unterauftragsverarbeiter – jeweils mit Hosting in der EU – genutzt werden, nämlich:

  • Amazon Web Services (AWS)
  • Cloudflare
  • Google
  • Microsoft
  • OpenAI
  • Sentry
Screenshot: Investoren von Langdock

Langdock erwähnt schliesslich einige Venture-Kapital-Investoren, bei denen sofort klar ist, dass sie aus den USA stammen, insbesondere General Catalyst und Y Combinator.

Diese Investoren dürften der Grund sein, dass die deutsche Langdock GmbH über die amerikanische Langdock Inc. gehalten wird.

Viele Investoren, gerade in den USA, verlangen für ihre Beteiligung an ausländischen Unternehmen eine Gesellschaft in Delaware.

Mein Fazit für Langdock im erwähnten Webinar lautete – damals ohne Kenntnis der amerikanischen Eigentümerschaft – wie folgt:

  • Deutscher KI-Dienst mit standardmässig guter allgemeiner Compliance aus schweizerischer Sicht
  • Hosting bei Microsoft Azure in Deutschland
  • Amerikanische KI-Dienste immer im Hintergrund
  • Zusätzlicher Berufsgeheimnisschutz, der die Risiken reduziert, standardmässig erhältlich, aber nicht ausdrücklich für die Schweiz
Screenshot: Compliance-Vergleich von KI-Diensten

Als Bewertung gab ich Langdock aus Compliance-Sicht drei von fünf Sternen und gelangte zu folgendem allgemeinen Fazit für alternative KI-Dienste:

«Einige alternative KI-Dienste reduzieren die rechtlichen Risiken, aber die Frage ist immer: Wie viel USA darf es sein?»

KI-Dienste wie Langdock können die europäische Abhängigkeit von KI-Modellen aus den USA nicht beseitigen.

Solche KI-Dienste können Nutzern in Europa aufgrund ihrer Verträge mit amerikanischen KI-Unternehmen hingegen ermöglichen, die KI-Modelle aus den USA mit deutlich weniger rechtlichen Risiken zu nutzen.

Das gilt gerade für die vielen Nutzer, die solche Verträge mit amerikanischen KI-Unternehmen gar nicht selbst abschliessen können.

Was bedeutet die amerikanische Kontrolle über Langdock?

Langdock erwähnt – soweit ersichtlich – nirgendwo, dass der KI-Dienst amerikanisch kontrolliert ist.

Dieses Versäumnis erschüttert das Vertrauen vieler Nutzer, die gezielt einen deutschen KI-Dienst auswählten, um KI-Modelle aus den USA rechtskonform nutzen zu können.

Mit der Langdock Inc. in den USA als Eigentümerin ist Langdock kein deutscher KI-Dienst im Sinn von Eigentum und Kontrolle, sondern ein amerikanisch kontrollierter KI-Dienst mit Sitz in Deutschland und mit Hosting in der EU.

Die amerikanische Langdock Inc. kontrolliert in der Folge grundsätzlich die gesamte Tätigkeit der deutschen Langdock GmbH und wählt auch die Geschäftsführung.

Das vollständige amerikanische Eigentum bedeutet aber keinen automatischen Datenfluss in die USA. Das Gleiche gilt für die Nutzung amerikanischer Unterauftragsverarbeiter mit Hosting in der EU.

Die starke – und durch die Eigentümerschaft verstärkte – amerikanische Prägung erhöht das Risiko für den Zugriff durch Behörden in den USA auf Nutzerdaten in der EU. Ein solcher Zugriff könnte insbesondere auf den amerikanischen CLOUD Act gestützt werden.

Denkbar wäre ein solcher Zugriff allerdings bereits bei den genutzten amerikanischen Unterauftragsverarbeitern mit Hosting in der EU. Massgeblich sind gemäss dem CLOUD Act die auslegungsbedürftigen Kriterien «possession, custody, or control» bei der amerikanischen Muttergesellschaft.

Fällt Langdock unter den amerikanischen CLOUD Act?

Ein deutsches Unternehmen wie die Langdock GmbH fällt allein durch die amerikanische Eigentümerschaft aber nicht unter den CLOUD Act.

Ein amerikanisches Gericht müsste im Streitfall insbesondere prüfen, ob die amerikanische Muttergesellschaft der deutschen Tochtergesellschaft Weisungen erteilen und Zugang zu Nutzerdaten verlangen kann.

Letztlich müsste geklärt werden, ob die Langdock Inc. bei der Langdock GmbH den Zugriff auf Nutzerdaten rechtlich und / oder technisch erzwingen kann. Die Langdock GmbH hat sich – soweit ersichtlich – bislang nicht dazu geäussert.

Ich vermute allerdings, dass die Verantwortlichen bei der Langdock GmbH in Deutschland mit Blick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderes anwendbares Recht amerikanischen Behörden den direkten oder indirekten Zugriff auf Nutzerdaten nicht ohne Weiteres gewähren würden. Das gilt jedenfalls solange die Verantwortlichen in Deutschland sitzen und damit dort rechtlich greifbar sind.

Schafft Langdock nun Transparenz und damit Vertrauen?

Langdock positioniert sich als KI-Dienst in Deutschland, erwähnt jedoch nirgendwo, dass das Unternehmen amerikanisch kontrolliert wird.

Damit wurde das Vertrauen vieler Nutzer erschüttert, auch wenn Langdock auch ohne die Eigentümerin in den USA bereits stark amerikanisch geprägt war.

Für das Vertrauen im Markt wäre es hilfreich, wenn die deutsche Langdock GmbH nun Transparenz schaffen würde, wie die rechtliche und / oder technische Kontrolle der amerikanischen Langdock Inc. über Nutzerdaten ausgestaltet ist oder verhindert wird.

(Via Tobias Perschl bei LinkedIn.)

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