Schlagwort: Art. 132 ZPO
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Geschwätzige Rechtsanwälte in der Rechtsprechung
MehrRechtsanwälte haben manchmal keine Zeit, sich kurz zu fassen. Bei Gerichtsverfahren schlägt sich solche Redseligkeit und Weitschweifigkeit bisweilen in den einzelnen Urteilen nieder. Nachfolgend einige treffende Zitate aus der jüngeren …