Schlagwort: Art. 269 StPO
-

Staatstrojaner: Geheimjustiz statt Rechtsgrundlage im Kanton Zürich
MehrIn der Schweiz gibt es für Staatstrojaner bislang keine Rechtsgrundlage. Wer heute schon Trojaner einsetzt und genehmigt, verspottet deshalb unseren demokratischen Rechtsstaat. Polizei und Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich, mit Sicherheitsdirektor …
-

Umfangreicher Straftatenkatalog für Bundestrojaner
MehrDer Schweizerische Bundesrat möchte im Rahmen der BÜPF-Totalrevision wie befürchtet die – bereits praktizierte! – Überwachung mit Bundestrojanern (auch als Staatstrojaner, Government Ware oder GovWare sowie – völlig verharmlosend – …