Zutrittsrecht: Die Schweiz als Land der grossen Freiheit

Foto: Schild «STRICTLY NO TRESPASSING»Wer vom Land der grossen Freiheit schreibt, meint normalerweise die USA. Peter Sennhauser hingegen beschreibt in der TagesWoche, dass die Freiheit in Amerika nur scheinbar so gross ist:

«[…] Strassen, die sich in unendlichen Weiten (am Horizont) verlieren. Von hier bis dort ausser der Strasse kein Anzeichen menschlicher Zivilisation. […] Das blosse Wissen darum […] sinkt langsam ins Bewusstsein ein und schafft dieses unerklärliche Freiheitsgefühl, das man gerne mit Amerika und wildem Westen verbindet. […]

Mit Freiheit haben diese Weiten nämlich herzlich wenig zu tun. Entlang der hunderte von Meilen langen Strasse prangt […] meist beidseitig ein ebenso langer Zaun. Und daran findet man nicht selten Schilder des Inhalts ‹Kein Durchgang›, ‹Privatbesitz›, ‹Betreten auf eigene Gefahr› und ‹Auf Eindringlinge wird ohne Warnung geschossen›.

Die Besitzer meinen, was sie schreiben. […]»

Schweiz: Grosse Freiheit dank Zutrittsrecht

Anders in der Schweiz, wo ein Recht auf freien Zutritt zu Wald und Weiden besteht – insbesondere gemäss Zivilgesetzbuch (Art. 699 ZGB)

«Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.»

… und im Waldgesetz (Art. 14 WaG):

«Die Kantone sorgen dafür, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist.»

Das Zutrittsrecht kennt Ausnahmen, aber grundsätzlich gilt, dass man in der Schweiz tatsächlich jede Wiese und jeden Wald betreten darf, sofern kein ausdrückliches Verbot erlassen wurde. Betreten werden darf auch so genannt kulturunfähiges Land wie beispielsweise Felsen und Geröllhalden. Der schweizerischen Bevölkerung soll damit angesichts der zunehmenden Verstädterung der notwendige Erholungsraum erhalten bleiben.

Schottland und einige Länder in Skandinavien kennen ein ähnliches Jedermannsrecht.

Zutrittsrecht ja, aber wissen die Kühe davon?

Bild: Schild «Achtung Stier – Zutritt verboten»

Unabhängig von der Rechtslage ist allerdings Vorsicht geboten, wenn man eine Kuhweide betritt – ansonsten droht Verletzungsgefahr durch Mutterkühe, die ihren Nachwuchs in Gefahr sehen. Empfehlungen dazu hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) auf ihrer Website veröffentlicht.

Bilder: Flickr / Craig Chew-Moulding, CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz; Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL).

46 Kommentare

  1. Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Kann ein Privater selbst ein Verbot zum Betreten erlassen, oder muss dies behördlich geschehen, und dann auch mit einer behördlichen Tafel angekündigt werden?

    Also angenommen, ich hätte ein Feldweg, der durch mein Feld führt, und auch als Verbindungsweg für Wanderer genutzt werden würde, ich dies aber nicht will, müsste dass dann behördlich untersagt werden, oder reicht es aus, wenn ich ein Schild anbringen würde, Durchgang verboten?

    1. Ein amtliches Verbot ist mit Kosten verbunden und muss nach Jahren wieder erneuert werden. Vorschlag: eine selbst gebastelte Verbotstafel und wenn das nichts nützt einen Zaun mit abschliessbaren Tor.

        1. nur dort wo ein öffentlicher Weg in den Wald führt darf kein Zaun erstellt werden, der nicht geöffnet und geschlossen werden kann. Hingegen darf man am Waldrand einen Zaun erstellen um zu verhindern, dass Spaziergänger die Wiese vom Wald her betreten. Ich mache das schon seit vielen Jahren so.

  2. Sehr geehrter Herr Steiger
    Mich würde interessieren ob ich am Waldrand ein Trampelpfad weiter benutzen darf.
    ( Der existiert schon seit über 30 Jahren) Denn jetzt hat die Stadt einen Kiesweg im Wald
    gebaut und eine Tafel an den Trampelpfad hingestellt mit der Bitte denn Kiesweg im Wald zu benützen, um am Trampelpfad ein «Paradies für Käferli und Würmli zu schaffen» und um die
    Vögel am Waldrand nicht zu stören.
    Aber ich finde nun mal denn Trampelpfad einfach viel schöner und man geht auch lieber der Sonne nach, und ganz abgesehen davon bin ich mit meinem Hund unterwegs wo ich im Wald ja an der Leine führen muss und vermutlich mehr Tiere im Wald «störe» als am Trampelpfad.
    Da ich es verrückt finde dass der Staat schon mehr Gewicht auf Käfer und Würmer legt als auf Menschen. Aber natürlich möchte ich auch nichts Verbotenes tun, resp was würde mir
    schlimmstenfalls blühen falls die Polizei dort anwesend wäre?
    Besten Dank und freundliche Grüsse
    B.Schmid

  3. Liebe Leser/innen,
    Darf man auch auch Feldern reiten?Eine Freundin von mir fragte dies.
    Und woran erkennt man, dass eine Wiese privatbesitz ist?
    Mfg

    1. «Darf man auch auch Feldern reiten?»

      Nein, grundsätzlich darf man nicht auf Feldern reiten, denn diese normalerweise keine Weiden im gesetzlichen Sinn. Das Gesetz versteht unter «Weide» ein Grundstück, dass ausschliesslich oder vornehmlich dazu dient, dass Kühe und anderes Vieh weiden kann.

      Die Besitzverhältnisse von Grundstücken in der Schweiz sind normalerweise nicht auf Anhieb erkennbar.

      1. Vor unserem Haus haben wir eine Wiese die weiter unten an eine Weide grenzt die nicht durch ein Zaun abgegrenzt ist da keine Kühe dort weiden. Leute spazieren nun vorbei an unserem Wohnzimmerfenster auf dieser Wiese weiter über die Weide bis zum nahe gelegenen Wald. Muss ich das hinnehmen oder kann ich nicht verlangen dass sie weiter auf der Strasse laufen und erst nach unserem Haus die Weide überqueren? Habe ich da rechtliche Möglichkeiten

        1. Du kannst die Leute welche über deine Wiese gehen dulden, aber hinnehmen muss du überhaupt nichts. Gegen unanständige Leute hilf oft nur ein Zaun. Man kann es denen auch sagen dass man es nicht gerne sieht und man darf die Unverbesserlichen auch ganz legal übel beschimpfen.

      2. Meine Frage ist in einem ähnlichen Bereich: Wie steht es mit Liegen auf den Wiesen? Auch, wenn das Gras schon höher ist? Bei uns am See sieht man immer viele Badegäste, die im schon recht hohen Gras der angrenzenden Wiesen lagern. Hätten die Leute gar kein Zutrittsrecht, weil es keine Weiden sind? Wie steht es, wenn frisch gemäht ist?

      3. Guten Tag Herr Steiger, Sie haben in Ihrem Artikel nicht klar zwischen Wiese und Weide unterschieden, machen dies aber in Ihrem Kommentar. Nicht sehr konsequent…
        Freundliche Grüsse

    2. 99,9 Prozent der Wiesen sind in Privatbesitz! Eine Allmend z.B. gehört der Allgemeinheit, aber auch da ist geregelt was erlaubt ist und was nicht.

  4. Ich bewege mich in der Natur nur dort wo es für mich vorgesehen ist, also auf markierten Wanderwegen. Auch innerhalb vom Wald und auf Alpweiden ist es erlaubt, aber da immer nur auf eigene Gefahr. (Tiere auf der Weide und Holzschlag im Wald) Auf Wiesen und Naturschutzgebieten ist es nicht erlaubt, aber auch nicht überall direkt unter Strafe verboten. Hier ist es eine Frage vom Anstand und ob man sich gerne von einem wütenden Grundbesitzer beschimpfen lassen will. Ich will in der Natur nur freundlichen Menschen begegnen!

  5. Guten Tag,

    Vielen Dank für den spannenden Artikel!

    Auch wenn dieser Text schon einige Jahre alt ist, ist die Thematik für uns gerade sehr aktuell. Wir gehen sehr oft hoch in die Schweizer Alpen zum Strahlen, Wandern oder einfach zum Entspannen. In der Regel sind wir mit unserem 4×4 Fahrzeug unterwegs, welches uns immer ein Zuhause bietet. Die Frage ist, wie weit dürfen wir mit dem Fahrzeug gehen? Meist parkieren wir irgendwo am Rand der Passstrassen und starten von dort, doch wir würden viel lieber noch weiter hoch. Oft gibt es Schotterstrassen, bei denen kein Fahrverbot markiert ist, dürfen wir diese nutzen? Eben so oft würde das Terrain es zulassen, darüber zu fahren ohne Schäden zu hinterlassen, doch ist das erlaubt?
    Oft benötigen wir eine Platz für mehrere Tage oder sogar Wochen. Doch das Jedermannsrecht umfasst, wenn ich es richtig verstehe, nur die Möglichkeit für eine Übernachtung. Müssen wir also für längere Aufenthalte eine Genehmigung organisieren?

    Herzliche Grüsse

    1. Solange kein Fahrverbot oder andere Tafeln (Sackgasse, Einbahnstrasse)es verbieten, darf man mit dem Fahrzeug jede Strasse, die dafür gebaut ist, benützen. Woher sonst sollte man die Info haben, ob erlaubt oder nicht?

  6. Darf ich fragen wie es rechtlich aussieht, wenn ein Weg (Anfang und Schluss ist betoniert, nachher nur noch Wiese, aber man sieht die Traktorenspuren, da dort die Wiese nicht so stark wächst)über eine Wiese führt. Die Wiese gehört einem Bauern, und der hat mir gesagt, er will nicht, dass ich dort mit meinem Pony durchlaufe. Das Problem ist, dass ich auch der Strasse nachgehen könnte, wo aber sehr frequentiert Lastwagen durchfahren und mir das mit dem Tier zu riskant ist. Darf ich trotzdem über den Wiesenweg? Natürlich in Rücksicht auf keinerlei Beschädigung der Wiese bzw. bei trockenen Verhältnissen.

  7. Darf ein Bauer ohne meine Erlaubnis einen Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze setzen. Dies würde mir nämlich den Zugang zu meinem hinteren Kellereingang erschweren. Die Grenze ist genau 20 cm von dem Eingang entfernt.

  8. Guten Tag
    Ich bin ein leidenschaftlicher Biker und bin aktiv in der Bike Nachwuchsförderung. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass auf Wegen und nicht ab der Wege gefahren wird aus Rücksicht zur Natur und Bauern. Nun habe ich mir ein Fatbike gekauft und bin auf schneebedeckten Strassen und ab und zu auch mal auf einem Schlittelweg/Skipiste unterwegs. Dies nur zu Randzeiten, wo diese nicht befahren sind. Nun wurde ich mit der Aussage konfrontiert, dass dies vom Skigebiet nicht gewünscht wird. Ich werde diesem Wunsch nachkommen. Mich würde es rechtlich interessieren ob es diesbezüglich Gesetze gibt, die dies verbieten.
    freundliche Grüsse

  9. Kann eine Einwohnergemeinde einen öffentlichen Weg verbieten, auf den mein Gartenausgang , Tor, schon seit 1945, besteht. Vis a Vis ist das Bezirksgefängnis, dieses machte ein hohes Tor an meine Mauer, gab mir allerdings einen Schlüssel für das Oeffnen. Die Einwohnergemeinde, Eigentümerin der Parzelle, behauptet, ich hätte kein Wegrecht. Stimmt das? Das Tor schützt niemanden wirklich, trotz Tor kann mit den Gefangenen kommuniziert werden. Habe ich ein Wegrecht für eine öffentliche Strasse oder kann mir das von der Einwohngergemeinde einfach genommen werden?

  10. Oberhalb und angrenzend an unserem Haus und Garten, besitzen wir eine grosse Wiese mit Obstbäumen. Das Wiesengrundstück ist von uns eingefriedet worden.Die einen Nachbarn, die an unsere Wiese angrenzen, schmeissen ihr Schnittgut aus ihrem Garten über den Zaun, um es dann bequemer über unsere Wiese abzuführen. Der Zaun wird einfach ausgehebelt, oder runtergedrückt. Dies ohne zu fragen. Die Wiese ist zertrampelt. Darf man das ? Bei einem Gartengrundstück würde man dies nicht tun.

  11. Ich hatte am Wochenende ein ziemlich negatives Erlebnis mit einem Bauern: Meine beiden Söhne haben kleine ferngesteuerte Flugzeuge (keine professionellen Modelle die auf einen Flugplatz gehören – wiegen ca. 100 Gramm) mit denen wir sehr gerne auf der nahe gelegenen Wiese welche durch eine kleine geteerte Strasse getrennt ist. Wir waren so ca. 5 Meter in der Wiese und der Bauer hat uns (sehr unfreundlich un grob) verboten mit den Fliegern zu spielen. Auf die Frage ob wir denn wenn wir auf der geteerten Strasse bleiben hier fliegen dürfen antwortete er: Nein weil sonst alle kommen und dies machen… Was meint ihr zu diesem Vorfall? Wie ist die Rechtslage? Unsere beiden Jungs waren sehr sehr traurig, auf einem Sportplatz hat man zuwenig Platz und auf einem Modellflugplatz wird man mit so kleinen Fliegern ja eher ausgelacht…

  12. Sehr geehrter Herr Steiger,

    Mein Lebenspartner und ich haben im Juni 2015 eine Liegenschaft erworben mit welcher uns gleichzeitig der Wald mitverkauft wurde. Es handelt sich um 2’500m2 Wald.

    Nun haben wir dieses Jahr eine Verjüngung des Waldes durchgeführt (auf eigene Kosten), da ein grosser Teil der Bäume morsch war und wir verhindern wollten, dass ein Baum entweder auf unsere Liegenschaft fällt oder gar auf ein Nachbarshaus.

    Jetzt hat sich letzte Woche urplötzlich ein Förster des Kreisforstamtes AG gemeldet und gemeint er würde heute bei uns vorbeikommen um eine Wiederaufforstung einer ca. 200m2 grossen Fläche zu besprechen für welche im Jahr 2005 unser Vorgänger daraufhingewiesen wurden plus wollte er nun heute auch noch dass wir unseren hinteren Sitzplatz, welcher auch bereits von Vorgängern gemacht wurde zurückzubauen.

    Er wollte sogar, dass wir, welche von allem nichts wissen, ein nachträgliches Baugesuch einleiten. Ich habe ihm gesagt, dass machen wir nicht, weil dieser Platz seit immer besteht und er kann mir nicht erzählen, dass er nun nach 13 Jahren seit dem ersten angeblichen Brief an den Vorbesitzer heute daraufgekommen ist, das wir aufforsten müssten. Er meinte er hätte vom Besitzerwechsel erfahren und wir wären dazu verpflichtet. Zudem habe ich ihn aufgefordert mir den Schriftenwechesl mit dem Vorbesitzer zu zeigen. Hat er nicht gemacht, weil es keine Unterschriften gebe, aber Briefe die an den vormaligen Besitzer angeblich zugestellt worden seien, auch diese hat er uns nicht gezeigt.

    Auf diesen 200m2 welche der Förster mit Bäumen bepflanzen will, besteht nun mittlerweile seit all den Jahren ein kleines Moorbeet und eine Naturwiese auf welcher sich ganz viele Wildtiere tummeln.

    Wie erwähnt wir haben weder mit der Abholzung etwas zu tun noch mit dem Sitzplatz, wir wussten von gar nichts und haben das Haus wie gesehen gekauft. Es kann doch nicht sein, dass nun nach 13 Jahren, wenn nicht noch länger davor wir haftbar gemacht werden? Zudem wurde nach meiner Recherche ein gelockertes Waldgesetzt ab 01.07.2013 in Kraft gesetzt, bei welchem abgeholzter Wald nicht zwingend aufgeforstet werden muss?

    Letztes Jahr ist zusätzlich ein Förster des regionalen Fortstamtes auf meinen Lebenspartner zugegangen und hat von uns verlang, dass wir einen Holzzaun welcher an der Grenze zwischen Wald und Quartierstrasse entfernt wird, seine Begründung der Wildwechsel wäre nicht gewährleistet. Sich auf den Wahrheitsgehalt dieses Mannes stützend haben wir den Holzzaun, welcher übrigens auch bereits von Vorbesitzern erstellt und seit Ewigkeiten bestand, entfernt. Nun habe ich aber auch dazu recherchiert und in Erfahrung gebracht, dass nur beim Waldweg ein Zaun nicht bestehen darf, respektive dort müsste eine Tür sein welche geöffnet und geschlossen werden kann.

    Wir fühlen uns schikaniert und sollen nun für Dinge verantwortlich gemacht werden, welche Jahrzehnte lang brach lagen ohne unser Wissen. Das geht doch nicht?

    Ich habe dem Herrn heute morgen gesagt, wir übernehmen für nichts Verantwortung und tragen auch keine Kosten. Wir wollen Einsicht in sämtliche Unterlagen und werden einen Anwalt einschalten.

    Können Sie uns eine kurze Einschätzung geben und an wenn wir uns am Besten wenden sollen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückantwort, welche wir sehr zu schätzen wissen.

    Freundliche Grüsse

    Karin

  13. Ist es erlaubt am Rande einer Loipe (ZKB-Loipe Guldenen) zu spazieren. Die Loipe ist gratis.
    Es steht zwar Fussgänger gehören nicht auf die Loipe, aber kein offizielles Verbot.

  14. Halli Hallo

    Wir haben ein Haus das von Weiden umgeben ist. Es führt auch ein Wanderweg ca. 150m entfernt durch die Weide. Letztes mal sassen wir am rande der wiese und unser hund lief frei. Das Grass war geschnitten und die Robidog säckli waren auch dabei.
    Da kam der Bauer und sagte wir dürfen hier nicht sitzen und Hunde seien verboten. Darf der bauer das wirklich?
    Danke im voraus.

  15. Ich übe gerne ab und zu (höchstens einmal im Monat, bei gutem Wind) mit meinem Gleitschirm auf einer Wiese. Ich wähle stets eine Wiese wo das Gras nicht zu lang ist so dass meine Nutzung (fast) keine Spuren hinterlässt. Kürzlich hat mich ein Bauer aufgefordert die Wiese zu verlassen da nichts zu suchen hätte. Dies sei ein privates Grundstück und ich hätte nicht um erlaubnis gefragt…
    Abgesehen davon das ich dies durchaus tun könnte, muss ich das machen? Darf mich der Bauer wegschicken?

  16. Sehr geehrter Herr Steiger,
    Auf dem gesamten Zermatter Gemeindegebiet, insbesondere am Mattethorn, gilt striktes Biwakierverbot (bis zu 5000 CHF Strafe). Wie kann sich die Gemeinde über den Art. 699 ZGB hinwegsetzen? Wird hier Art. 702 ZGB für «Beschränkung (…) zur Sicherung von Landschaft und Aussichtspunkten vor Veranstaltung» Gebrauch gemacht? Falls ja, warum gelten diese Beschränkungen nicht im Seilbahn und Skigebietsbau?

    1. @Silvan Leinss:

      Ich gehe davon aus, dass das grundsätzliche Zutrittsrecht nicht bedeutet, dass man auch biwakieren darf. Im Zweifelsfall sollte die Rechtsgrundlage für das erwähnte Biwakierverbot in Zermatt in Erfahrung gebracht werden.

  17. Sehr geehrter Herr Steiger
    Auf der Wiese beim Mönchhof in Kilchberg Zürichhaben Erwachsene Fussball gespielt (nicht einfach zu zweit hin und her, sondern richtig gespielt und um den Ball gekämpft z.t. auch scharf geschossen). Der Ball ging auch mal auf die Strasse was meiner Meinung nach gefährlich ist. Wir lagen dann nicht mehr entspannt da und fühlten uns unwohl weil der Fussball unkontrolliert mal da und dort landete. Wir haben den Spielern gesagt sie sollen doch auf einen Fussballplatz gehen, aber sie haben weiter gespielt, für uns war es sehr störend. Das ist eine öffentliche Wiese am See, auf der Tafel steht man soll die Wiese mit gegenseitiger Rücksichtnahme geniessen. WIR mussten immer aufpassen vom Ball nicht getroffen zu werden. Die meisten waren alkoholisiert und auch laut. Nun meine Frage, ist es erlaubt auf solchen Wiesen Fussball zu spielen?

  18. Guten Tag Herr Steiger
    Darf die Gemeine ohne Bewilligung und/oder ankündigung mein Grundstück auf Neophyten kontrollieren?

  19. Ganz so einfach ist dies dann doch nicht!
    Sobald die Gefahr von Beschädigung einer Kultur besteht, ist das Betreten zu unterlassen. In der Praxis bedeutet dies eine Wiese / Weide darf während der Vegetationsperiode nur betreten werden, falls sie frisch gemäht oder ab geweidet ist…
    Grundsätzlich appelliere ich an den gesunden Menschenverstand… Eine Weide ist ein Futterplatz! Mögen Sie etwa wenn jemand durch Ihren Salatteller trampelt???
    http://www.bauern-sg.ch/fileadmin/bauern-sg/Fachinformationen/SerieRechteUndPflichten/180525_Betretungsverbot.pdf

  20. Sehr geehrter Herr Steiger
    Auf meinen Biktouren im zürcher Oberland fuhr ich über eine asphaltierte Strasse ohne fahrverbote, die an einem Bauernhof vorbei führte und dann zum Schotterweg wird. Der Weg führt über Wiesen und Felder. Beim nächsten Bauernhof steht dort beidseits der Liegenschaft am Strassenrand ein Schild mit der Aufschrift privat. Der Weg führt aber weiter Richtung Waldrand und wird später wieder zur asphaltiertern Strasse .
    Bedeuten diese Schilder für mich,dass ich dort nicht vorbeifahren darf?

    1. @Richard:

      Ich bin nicht im Strassenverkehrsrecht. Ich vermute, dass eine Aufschrift «privat» allein nicht genügt, dass man nicht durchführen darf. Dafür wäre, so meine Vermutung, ein amtliches Verbot erforderlich. Allerdings sollte man sich überlegen, ob man nicht trotzdem das Schild respektieren möchte.

  21. Guten Tag Herr Steiger,
    Gersten wurde ich durch einen quer über den weg gespannten Draht vom Fahrrad geholt. Ich flog sicher vier Meter weit und habe mich mehrfach überschlagen. Ich hatte sehr großes Glück, bis auf eine Gehirnerschütterung und ein massiv geprelltes Knie, ein defektes Fahrrad und Mobiltelefon ist nichts schlimmeres passiert. Der Bauer hatte den Weg wegen seiner Kühe mit dem Draht abgesperrt, hatte den Draht selbst aber nicht gekennzeichnet. Er hatte lediglich zwei dreibeine mit einem Ausrufezeichen auf den Weg gestellt. Der Weg war dadurch aber nicht versperrt. Ich bin langsamer gefahren um die Situation einzuschätzen und dachte mir, ja passt da fahre ich langsam durch.
    Nach dem Sturz wollte ich anzeigen erstatten und habe mich an die Polizei gewendet. Der Bauer kam an die Unfallstelle hinzu, er hatte wohl beobachtet wie wir hoch gefahren waren. Es hat sich herausgestellt dass es eine private Straße war, wobei diese aus meiner ursprünglichen Fahrtrichtung nicht als solche gekennzeichnet war. Die Polizei hat mir von der Anzeige abgeraten da sie meinten es könne sein, dass ich dann auch belangt werde.
    Darf der Bauer seine Straße so unsichtbar absperren? Und ist mir die Durchfahrt mit dem Velo verboten? Am Ende der Straße (soweit war ich nicht gekommen) war ein selbstgemachtes Schild auf dem die Straße als privat gekennzeichnet war. Der Bauer hat sich sehr im Recht gefühlt und war nicht sehr einsichtig.

  22. Guten Tag, ich erkunde stetig meine Umgebung mit meinem neuen Hunden. Nun habe ich einen tollen Waldweg gefunden, der an einem Bach führt. Der Waldweg endet nun aber nicht an einer Strasse, sondern ist umgeben von Wiesen. Damit ich nicht den gleichen Weg zurück laufe, bin ich eine Wiese (ca. 100 Meter) entlang zur Strasse gelaufen. Eine Frau hat mich sehr unfreundlich aufgefordert, nicht auf der Wiese zu laufen, da es ein Privatgrundstück ist. Die Wiese ist nicht umzäunt. Ich habe nun gesehen, dass sie beim Waldende, welcher an der Wiese grenzt, selber ein Schuld «gebastelt» haben, dass dies ein Privatgrundstück ist und man es nicht betreten darf. Ausserdem haben sie nun im Wald selber den Weg mit Ästen und Zweigen versperrt. Ist das alles erlaubt? 1. Darf ich wirklich nicht die Wiese mit meinem Hund passieren, um an die Strasse zu gelangen? 2. Muss ich mich an ein selber gebasteltes Verbotsschild halten? 3. Und dürfen sie einfach den Waldweg versperren?