Das Schweizerische Bundesgericht veröffentlicht seine Urteile unter anderem in einer kostenlos zugänglichen Version auf seiner offiziellen Website. Wer allerdings nicht die offizielle Suchfunktion, sondern Google oder eine andere Suchmaschine zur Suche nach und in Bundesgerichtsentscheiden (BGE) nutzt, erhält üblicherweise keine Suchtreffer von der offiziellen Website des Bundesgerichts.
Der Grund dafür liegt darin, dass das Bundesgericht Google und anderen Suchmaschinen verbietet, Bundesgerichtsentscheide zu indexieren.
Bundesgerichtsentscheide werden unter relevancy.bger.ch veröffentlicht, beispielsweise BGE 106 II 146 (Screenshot). Das Bundesgericht verbietet das Indexieren dieses Entscheides, indem im Quelltext der entsprechenden Seite das Metaelement «robots» mit der Anweisung «noindex» verwendet wird:
Mittels der Anweisung «nofollow» sowie über die robots.txt-Datei für relevancy.bger.ch definierte das Bundesgericht auch noch weitere Einschränkungen für Suchmaschinen:
Aus diesem Grund führen Google-Suchen nach Texten aus Bundesgerichtsentscheiden üblicherweise nicht zur offiziellen Website des Bundesgerichts, sondern zur Sammlung von PolyReg und zum Archiv von Prof. Tschentscher an der Universität Bern:
Auf meine Nachfrage hin konnte sich das Bundesgericht obiges Verbot und obige Einschränkungen nicht erklären, versprach aber entsprechende Abklärungen und eine ausführliche Antwort «auf die Frage des angeblichen Verbots für Suchmaschinen» in den nächsten Tagen …
Foto: Wikimedia Commons/«Ikiwaner», CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.