Manche Markenhinterlegungen führen zu Fragezeichen – so beispielsweise die in Deutschland kürzlich registrierte kombinierte Wort-/Bildmarke «OJA-DIVEWEAR.DE» (Registernummer 302013053740). Die Marke wurde für die Nizza-Klassen 9 (Tauchanzüge und Zubehör) und 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) hinterlegt.
Inhaber der Marke ist Christoph Keber aus Wallhausen bei Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Gemäss Website (Screenshot) soll die Marke für einen Online-Shop «für das kleine Schwarze davor und danach» mit dem Slogan «TAUCH MICH!» genutzt werden. Taucherinnen und Taucher verstehen vermutlich, was damit gemeint ist. Das zuständige Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) jedenfalls beurteilte die Marke offensichtlich nicht als Verstoss gegen die guten Sitten.
(Via MarkenBlog.)