Das deutsche MarkenBlog weist heute auf eine bemerkenswerte Markenhinterlegung in Deutschland hin:
BMW, formell die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft in München, hat am 6. Oktober 2014 die Wortmarke «Niere» in der Nizza-Klasse 12 – Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser – hinterlegt (Aktenzeichen 3020140068907). Demmach möchte BMW verhindern, dass das Wort «Niere» in Deutschland von Dritten im Zusammenhang mit Fahrzeugen verwendet werden kann.
«Die BMW-Nieren, der zweigeteilte abgerundete Kühlergrill, sind seit langer Zeit charakteristisches Merkmal aller BMW-Kraftwagenmodelle.»
Die horizontalen und vertikalen BMW-Nieren sind mindestens schon seit Ende der 1980er-Jahre als Bildmarken eingetragen, beispielsweise international unter den Registrationsnummern 512359 (PDF) und 512360 (PDF) mit Schutzausdehnung auch auf die Schweiz.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wird für die nun hinterlegte Wortmarke unter anderem zu prüfen haben, ob «Niere» nicht direkt beschreibend ist, denn in diesem Fall wäre ein Markenschutz ausgeschlossen. Allerdings könnte sich BMW vermutlich darauf berufen, dass «Niere» bei Fahrzeugen als individualisierender Hinweis auf die nierenförmigen Kühlergrille von BMW verstanden werde, was auch bei etwaiger direkter Beschreibung einen Markenschutz ermöglichen würde. Im MarkenBlog kann man über die Schutzfähigkeit abstimmen.