Die entsprechende Positionsmarke beziehungsweise Bildmarke zeigt beispielhaft einen grasbedeckten Smart und wurde am 6. Februar 2013 hinterlegt. Seit dem 21. Januar 2014 ist die Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen in den Nizza-Klassen 35, 37 und 44 in der Europäischen Union (EU) registriert.
Auf Deutsch lautet die präzisierende Beschreibung der Marke wie folgt:
«Die Positionsmarkierung besteht aus einem Belag von aufrechten (senkrechten) Kunstfasern und –fäden,die Gras ähneln und von grüner Farbe sind, wie sie auf die Außenflächen der Karosserie eines Autos, nämlich die Motorhaube, die Frontstoßstange, die Heckstoßstange, die Säulen, die Kofferraumhaube, das Dach, die Radläufe, die Scheibenwaschanlagen, die Türen und die Außenspiegel – wie in den drei Ansichten in der dazugehörigen Abbildung dargestellt – aufgebracht sind. Die grau dargestellten Teile der Karosserie des Autos und die durch ungleichmäßig gestrichelte Linien umrissenen Teile stellen Teile der Autokarosserie dar, auf die der Belag nicht aufgebracht wird, auf die der Antragsteller keinen Anspruch erhebt und die nur der Veranschaulichung der Position der Marke auf der Autokarosserie dienen.»
Die englische Übersetzung von Kunstrasen lautet übrigens Astroturf – und Letzteres hat als Astroturfing auch eine politische Bedeutung.
Fotos: Flickr/David Sim, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz; Flickr/Rob, CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.