Urteil: 4,3 km/h – so schnell müssen Strafverteidiger gehen

Foto: Grünes Ampelmännchen in Bewegung

Amtliche Verteidiger werden vom Staat – mehr schlecht als recht – entschädigt (Art. 135 StPO).

Ein Berner Strafverteidiger wurde unter anderem für den Fussweg zu einer Verhandlung nicht entschädigt und gelangte letztlich mit Beschwerde an das Bundesstrafgericht.

Das Bundesstrafgericht sprach dem Strafverteidiger nicht nur die geforderte Entschädigung für den Fussweg zu (Beschluss BStGer BB.2015.47 vom 16. Dezember 2015) …

«Gemäss der Lehre gehören zum notwendigen Zeitaufwand eines amtlichen Verteidigers unter anderem die Teilnahme an Verhandlungen samt Wegzeit […]. Mithin ist dem Beschwerdeführer die für das obergerichtliche Verfahren notwendige Wegzeit als gebotener Zeitaufwand […] zu erstatten. Aus der Kostennote ergibt sich, dass der Beschwerdeführer einzig zum Zweck der Teilnahme an der Berufungsverhandlung ausserhalb seines Büros tätig geworden ist. […] Nach dem Gesagten ist die Beschwerde in diesem Punkt gutzuheissen und der Beschwerdegegner wird dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für die Wegzeit von 20 Minuten auszurichten haben.»

… sondern berechnete mit Verweis auf Kartendienste auch die Gehgeschwindigkeit, die von einem Strafverteidiger zu erwarten ist:

«Der zwischen der Kanzlei des Beschwerdeführers an der Z.-Gasse und dem Beschwerdegegner an der Y.-Strasse zurückzulegende Weg beträgt nach den üblicherweise konsultierten Kartendiensten 650 Meter und ist zu Fuss in neun Minuten zurückzulegen.»

650 Meter in neun Minuten ergibt eine Geschwindigkeit von 4,333 Stundenkilometern. Und das, obwohl Bernerinnen und Berner im Durchschnitt nur mit 3,8 Kilometern pro Stunde unterwegs sind!

Welcher Kartendienst verwendet wurde, ergibt sich nicht aus dem Beschluss. Google Maps zumindest verwendet unterschiedliche Gehgeschwindigkeiten in Abhängigkeit vom Profil der tatsächlichen Wegstrecke.

(Via Anwaltskollege Konrad Jeker, der bei strafprozess.ch auf den Beschluss hingewiesen hatte.)

Hinweis: Obiger Beitrag erschien in leicht veränderter Form ursprünglich am 15. Februar 2016 im Justillon.

Bild: Flickr / Martin Fisch («marfis75»), CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.

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