Veganer im Markenrecht: Zu faul zum Jagen?

Bild: Wort-Bild-Marke «vegana's»

Sind Veganerinnen und Veganer zu faul zum Jagen? Die gleichnahmige deutsche Wort-Bild-Marke könnte zu dieser Erklärung verleiten …

Die Marke zeigt in Kleinbuchstaben und mit Deppenapostroph die Wortschöpfung «vegana’s», den Slogan «zu faul zu jagen» – ebenfalls in Kleinbuchstaben – und einen liegenden Mann mit Hut. Die Marke ist in verschiedenen Grüntönen gehalten.

Die Marke wurde von Sylvia Asmodena Kurtar hinterlegt, die im deutschen Ochsenfurt den veganen Essenslieferdienst «Veganas» betreibt (Flyer):

«Wir kochen Euch nun einen täglich wechselnden, veganen Mittagstisch aus biologischen Lebensmitteln, den wir bis an Eure Haustür oder Arbeitsplatz liefern.»

Heute Montag beispielsweise stehen eine «Schneewittchensuppe» sowie «Ofenzucchini Provenzal auf Tomatenbett mit goldenen Polentaecken» auf dem veganen Speisezettel.

Die Marke wurde in Deutschland für die Nizza-Klassen 35 (Einzelhandels­dienstleistungen in Bezug auf Lebensmittel), 39 (Lieferservice) und 43 (Verpflegungs­dienstleistungen für Gäste in Restaurants) unter Registernummer 302015205125 mit Farbanspruch für grün und weiss am 15. April 2015 hinterlegt. Am 11. Februar 2016 wurde die Marke ohne Widerspruch eingetragen.

Bild: Wort-Bild-Marke «Veganas» mit dem Slogan «zu faul zu jagen» sowie einem goldenen Pfeilbogen, bei dem die Pfeilspitze durch die Zinken einer Gabel ersetzt wurden

Für eine zweite Wort-Bild-Marke von «Veganas» läuft die Widerspruchsfrist noch Registernummer (302015226077). Diese Marke ist bei «Veganas» bereits in Verwendung, während die oben erwähnte Marke – soweit ersichtlich – noch nicht verwendet wird.

Die zweite Marke wurde für die gleichen Nizza-Klassen hinterlegt, für Nizza-Klasse allerdings mit Dienstleistung «Verpflegungsdienstleistungen eines Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf». Der Farbanspruch umfasst die Farben gold, purpur und schwarz.

(Via MarkenBlog.)

Bilder: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA).

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