SAB-Preisempfehlungen 2017 für Abmahnungen in der Schweiz

Titelseite: SAB-Preisempfehlungen 2017

Die SAB hat ihre Preisempfehlungen aufdatiert. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen in der Schweiz werden die «SAB-Preisempfehlungen für Bildhonorare» häufig verwendet um den geforderten Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu begründen – ähnlich wie die MFM-«Bildhonorare» in Deutschland.

SAB steht für Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive.

Gemäss SAB sind ihre Preisempfehlungen «seit vielen Jahren ein zuverlässiges Werkzeug für Bildagenturen, Bildeinkäufer und Fotografen gleichermassen». Die SAB sieht darin ein «Bekenntnis zu einer transparenten und realen Verhandlungsbasis für die Lizenzierung von Fotos und Illustrationen.»

Die bisherigen SAB-Preisempfehlungen stammten von 2012. Bei der Bildverwendung im Internet erfolgten verschiedene Änderungen durch die SAB-Preisempfehlungen 2017:

  • Bei der redaktionellen Bildverwendung gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr. Bislang war die Dauer der Bildverwendung auf fünf Jahre beschränkt.
  • Bei der Bildverwendung für Werbung wurden die empfohlenen Preise erhöht. So gilt der bisherige Preis für eine Dauer von bis zu 36 Monaten nun für eine Dauer von bis zu 24 Monaten, was einer Preiserhöhung von fast 50 Prozent entspricht.
  • Neu dazu gekommen sind Empfehlungen für die Social Media-Bildverwendung. Leider ist nur eine zeitlich beschränkte Bildverwendung vorgesehen, was alltagsfremd erscheint. Ausserdem ist eine Verlinkung nicht gestattet und es wird ein Wasserzeichen vorgeschrieben.
  • Unverändert geblieben sind die empfohlenen Zuschläge für einen fehlenden Bildquellennachweis (plus 50 Prozent) und Luftbildaufnahmen (plus 100 Prozent).

Die SAB-Preisempfehlungen kosten pro Sprache jeweils 30 Franken (bislang 20 Franken für zwei Sprachen) und können online auf der SAB-Website erworben werden.

Bild: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB).

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