DSGVO gilt ab dem 20. Juli 2018 auch in Island, Liechtenstein und Norwegen

Bild: Fürstentum Liechtenstein-Flagge in Form des Umrisses des Landes

Gerne geht vergessen, dass die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) nicht nur die EU direkt betrifft, sondern als «Text von Bedeutung für den EWR» auch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Mitglied im EWR sind das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen. Für diese Staaten tritt die DSGVO am 20. Juli 2018 in Kraft, wie die liechtensteinische Regierung mitgeteilt hat.

DSGVO: Geltung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

«Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat am 6. Juli 2018 die Übernahme der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das EWR-Abkommen beschlossen.

Die DSGVO wird damit für die EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island am 20. Juli 2018 in Kraft treten und in Liechtenstein ab diesem Tag unmittelbar anwendbar.

Aufgrund der Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen hat der Landtag im Juni die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in erster Lesung behandelt. Die zweite Lesung wird im Oktober stattfinden. Das neue Datenschutzgesetz wird in Zukunft ergänzend zur DSGVO zur Anwendung kommen. Der Fokus des neuen datenschutzrechtlichen Rechtsrahmens liegt darauf, Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu geben und Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit in Europa profitieren zu lassen.

Um der Datenschutzstelle ein Tätigwerden auf Basis der neuen DSGVO im Rahmen des EWR (Teilnahme am Europäischen Datenschutzausschuss und Tätigkeit als federführende Aufsichtsbehörde) bereits vor Inkrafttreten des totalrevidierten Datenschutzgesetzes zu ermöglichen, wird am 20. Juli 2018 auch eine vom Landtag im Juni beschlossene Anpassung des geltenden Datenschutzgesetzes als Übergangsgesetzgebung in Kraft treten.»

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang hat die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) veröffentlicht. Das neue DSG im Fürstentum Liechtenstein orientiert sich nicht mehr am schweizerischen, sondern bezieht sich auf das deutsche Datenschutzrecht mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Rezeptionsgrundlage.

Schweiz: Auswirkung der Geltung der DSGVO im Fürstentum Liechtenstein

Die Schweiz ist Mitglied der EFTA, aber nicht im EWR. Die Schweiz muss die DSGVO deshalb nicht übernehmen, aber ihr Datenschutzrecht anpassen, damit es von der Europäischen Kommission weiterhin als angemessen beurteilt wird. Aus diesem Grund befindet sich das Datenschutzgesetz (DSG) in – etappierter beziehungsweise verzögerterRevision.

Unabhängig davon gilt die DSGVO für viele Unternehmen und andere Verarbeiter in der Schweiz, weil sie sich mit – auch kostenlosen – Angeboten an Personen in der EU / im EWR richten oder das Verhalten von Personen in der EU / im EWR – unter anderem mit Website-Tracking – verfolgen. Gerade auch mit dem Fürstentum Liechtenstein bestehen enge wirtschaftliche Beziehungen.

Solche Unternehmen und andere betroffene Datenverarbeiter müssen im Bereich der Geltung der DSGVO unter anderem ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, einen Datenschutz-Vertreter in der EU ernennen sowie auf Anfragen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen reagieren.

Offenlegung: Die Verlinkung von «Datenschutz-Vertreter in der EU» führt zu «Datenschutz­partner», einem Angebot der Papiertiger GmbH, an der Rechtsanwalt Martin Steiger unter anderem als Mitgründer beteiligt ist.

Bild: Pixabay / Elionas, Public Domain-ähnlich.

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