Stolz präsentierte die Kantonspolizei Basel-Stadt kürzlich den «ersten Polizei-Tesla der Schweiz». Man freute sich bereits auf die erste «Verfolgungsfahrt auf der Autobahn». Leider dürfen die Fahrzeuge vorläufig nicht eingesetzt werden …
Gemäss einem Medienbericht gibt es ein Datenschutz-Problem (mit Hervorhebung):
«Alles kein Problem, alles geregelt […] sagt Polizeisprecher Toprak Yerguz auf Anfrage. Was er nicht von sich aus erwähnt: Dass es Probleme mit dem Datenschutz gibt und die Fahrzeuge deshalb in der Garage stehen. Beat Rudin, Basler Datenschutzbeauftragter, bestätigt: ‹Die Polizei muss die Datenschutzprobleme lösen, bevor sie ihre Fahrzeuge auf Patrouille schicken kann. Eine Vorabkontrolle, bei der diese Probleme frühzeitig hätten angesprochen werden können, hat leider nicht stattgefunden.› Die nötigen Abklärungen würden nun nachgeholt.»
Problematisch ist unter anderem, «dass die Tesla-Fahrzeuge dauernd mithören, was im Fahrzeuginnern gesprochen wird – weil sich wichtige Funktionen per Sprache steuern lassen. Und dass die Mikrofon-Aufnahmen auf dem Server des Herstellers ausgewertet werden können. Noch relevanter für die Autonomie der Polizeiarbeit ist hingegen, dass Tesla Fernzugriff auf das Fahrzeug hat und auch Zugriff auf Positionsdaten – also stets genau weiss, welches Fahrzeug sich gerade mit welcher Geschwindigkeit in welche Richtung bewegt.»
Eine vollständige Abnabelung von Tesla ginge auf Kosten der Sicherheit von Fahrzeug und Polizisten:
«In den AGB steht auch, dass es zwar grundsätzlich möglich sei, sämtliche Verbindungen zwischen Fahrzeug und US-Firma zu kappen. Was allerdings dazu führen könne, dass das Auto schwere Schäden nimmt oder nicht mehr bedienbar ist. Sprecher Yerguz bestätigt denn auch, dass die Basler Polizei die Einwirkung auf ihre Fahrzeuge durch Tesla ausdrücklich nicht gänzlich unterbinden will, um die ‹Sicherheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden›.»
«Internet of Things» auf Rädern: Optimismus beim Justiz- und Sicherheitsdepartement
Glaubt man einer Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Basel-Stadt, beeinflusst die «Lösung offener datenschutzrechtlicher Fragen» die Einführung, die sowieso erst für Frühling 2019 geplant sei, nicht:
«Das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt und der kantonale Datenschutzbeauftragte stehen in einem engen und guten Austausch. Sie sind zuversichtlich, dass sich die noch offenen Fragen rund um den Datenschutz bis zum geplanten Einsatz regeln lassen. Aufgrund des Pioniercharakters dieser Fahrzeugbeschaffung, die beispielhaft für das ‹Internet der Dinge› (Alltagsgegenstände als Teil des Internets) steht, werden sie sodann generell klären, wie künftig mit solchen Beschaffungen umzugehen ist. Unabhängig von der Marke und vom Hersteller haben Fahrzeugbeschaffungen zunehmend den Charakter von Beschaffungen im Informatik-Bereich, was eine Überprüfung und allfällige Anpassung der Abläufe notwendig macht.»
Die Tesla-Beschaffung war auch ohne Datenschutz-Problem umstritten. So erfolgte der Kauf für rund 140’000 Franken pro Fahrzeug ohne Ausschreibung. Anstelle einer Marktanalyse stellte man auf «das Wissen der Mitarbeitenden der Polizeigarage […] und andererseits auf Internetrecherchen» ab. Auch wurde kein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, sondern der Kanton Basel-Stadt akzeptierte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tesla:
«Somit sind Ausstattung (erstes Fahrzeug hat andere Ausstattung), Stückzahl, Stückpreis, Liefertermine und Serviceleistungen nicht geregelt.»
Fazit: «Vorsicht, fehlende Digitalkompetenz!» (Nicht nur im Kanton Basel-Stadt.)
Bild: Telebasel.
Ohne Kaufvertrag? Kann überprüft werden, ob die Fzge überhaupt bezahlt wurden? Könnte ja auch eine stille Schenkung sein.
Da der X keine Haifischflosse hat, sind die GPS- und LTE-Antennen in den Seitenspiegeln verbaut.
@Rolf Gutmann:
Wieso sollten die Fahrzeuge nicht bezahlt werden (müssen)?
Könnte ein Tesla Promotion sein, Try-before-Buy. Ein Kaufpreis könnte erst nachher vereinbart worden sein, oral. Der Hinweis darauf, dass kein schriftlicher Kaufvertrag besteht ist entweder falsch oder ein digitaler – z.B. online – Kaufvertrag wird nicht als schriftlich gewertet, was rechtlich falsch ist.
Kein schriftlicher Vertrag ist schon sehr suspekt bei einer öffentlichen Verwaltung, die Compliance wurde missachtet in vielerlei Hinsicht.
Tja, wenn das bloss nicht ausschliesslich bei Tesla der Fall wäre, dann wäre das eine Schlagzeile wert.
@Helmut A. Preuss:
Kennen Sie ein vergleichbares Beispiel?
ich denke, hier läuft ein weltweit ganz wichtiger Prozess ab, bezüglich Big Brother 1984 Gegenwehr: Momentan sollen wohl die kommenden Selbstfahrer und gegenwärtigen KI-Kfz ähnlich wie Siri und Alexa mit ihrer Sprachsteuerung (was im Auto halt ein Muss ist) über einen Zentralcomputer des Herstellers angebunden sein. Und das bedeutet eine völlige Ueberwachung: man kann zentral alles mithören, was im Auto gesprochen wird und man weiss, wo der Wagen mit welchen Insassen jeweils fährt.
Für zumindst das erste Problem gibt es eine einfache Lösung: die Spracherkennungssoftware für Alexa, Siri und Kfz-Steuerung etc darf nicht zentral installiert sein, sondern muss dezentral im jeweilgen lokalen Gerät eingebaut sein. Dann gibt es keinen Datenstrom der Audioaufnahmen mehr von den Endgeräten zum zentralen Server. Nur noch notwendige Steuerungsdaten, die jedoch auch über einen Datenlogger lokal überwacht werden können, so dass überprüfbar bleibt, was genau an die Zentrale gefunkt wird und was nicht.
Der Datenschützer führt hier einen einsamen Kampf gegen BigBrother und braucht alle unsere Unterstützung.
So hat es m.E. auch der Schweizer Datenschützer veranlasst, dass Google-Maps bei den Streetview-Fotos Gesichter und Autokennzeichen verwischt sein müssen. Ein Fortschritt, m.E.
All diesen Wind um eine tolle Beschaffung ist schon etwas verwunderlich. Zuerst wird die Beschaffung ins schiefe Licht gerückt und wenn es nichts mehr zum mosern gibt dann kann man mit dem lieben Datenschutz noch etwas Sand ins Getriebe streuen. Der Einsatz des Tesla bei der Polizei soll bezüglich Datenschutz nun plötzlich ein Problem sein? Ich glaube gehört zu haben, dass unsere scheidende Bundesrätin Leuthard vorbildlich seit Jahren mit einem Elektrofahrzeug der Marke Tesla herumgekurft wird – wurden da nicht wohl die selben Sicherheits- und Datenschutzrisiken abgeklärt?
Exzellenter Kommentar zu DoerisˋTesla. Da wäre vielleicht mal eine Pressemitteilung zu diesem Thema aus Bern interessant.
Mithören aus Datengier scheint momentan sehr trendy zu sein. Da wollen die anderen Hersteller wohl nicht mehr lange nur zusehen. Deshalb ist es aus meiner Sicht gut dass die öffentliche Diskussion nun lanciert ist.
Tia,
Für Bund, Kanton und Gemeinden gelten bekanntlich die VöB / WTO Richtlinien. Bekanntlich ist die Beschaffung höher als die Grenzwerte der Vorschriften. Und ohne Pflichtenheft.
Dies ist klar ein Kündigungs- Untersuchungsgrund für die Verantwortlichen dieser Beschaffung.
Der Rest ist reine Technik und lässt sich seit Jahren am Handy verfolgen. Es ist die Nummer eins Waffe des Staatsschutzes.
Aber wenigstes weiss offensichtlich die Basler Polizei nicht wie man Leute überwachen kann, sonst wärs Ihnen mal aufgefallen. Den bei den Polizei -Handy gibt’s Spezialverträge und die Software wird intern bereitgestellt. ;-)
Übrigens, die BMW und Mercedes der Polizei sind ebenfalls allways on-line. Alle Fahrzeuge weisen ein entsprechenden Modem und Handyvertrag auf……..