Coronavirus im Markenregister: Feuerbestattungen, Personenzählung und Testing

Foto: Zwei Masken auf rotem Grund bilden ein Schweizer Kreuz

Das Coronavirus hinterlässt Spuren im Markenregister: Seit Beginn der Pandemie wurden in der Schweiz mindestens drei «Corona»-Marken und zwei «COVID»-Marken hinterlegt.

Zwei Markenanmeldungen stammen vom schweizerischen Bundesamt für Gesundheit (BAG), nämlich:

Die Dienstleistungen und Waren, welche das BAG für die Marken beansprucht, sind teilweise kurios. So finden sich in der Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) unter anderem Feuerlöschgeräte, Nasenklemmen für Taucher und Registerkassen sowie die Gesundheitspflege für Menschen und (!) Tiere wie auch Dienstleistungen im Bereich der Aquakultur.

Die übrigen Markenanmeldungen stammen von Privaten:

  • covidistancing (Gesuch 04649/2020 vom 3. April 2020, ausschliesslich für Personenzählung)
  • Postcorona (Gesuch 04679/2020 vom 3. April 2020, unter anderem für Babysitting, das Durchführen von Feuerbestattungen, Ehevermittlung und die Erstellung von Horoskopen)
  • CORONA IMMUNITAS (Wort-Bild-Marke, Gesuch 05082/2020 vom 15. April 2020, unter anderem für Cloud-Angebote und Software sowie für die Durchführung von medizinischen Tests im Zusammenhang mit der Diagnose und Behandlung von Krankheiten, siehe auch corona-immunitas.ch für das Antikörper-Testing-Projekt.)

Kann ein Virus als Marke geschützt werden?

Der Versuch des Bundes, COVID-19-Marken schützen zu lassen, wurde in der Aargauer Zeitung kritisch beleuchtet, unter anderem:

«Ist ein Virus eine schützbare Marke? Mit dieser Grundsatzfrage muss sich jetzt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum befassen. […] Allerdings: Unter gewissen Umständen kann eine Marke nicht eingetragen werden. Vor allem darf sie nicht beschreibend sein, soll heissen: keine Angaben zu möglichen Eigenschaften enthalten. Solcherlei gilt als Gemeingut. […]»

Und:

«Gibt es bei ‹CoronaStop› und ‹SwissCovid› einen unverwechselbaren Markenkern? Oder beschreiben sie bloss Zweckbestimmungen, sogar etwas Allgemeingültiges? Das müssen jetzt die obersten Markenschützer entscheiden. […] Klar ist: Es ist rechtlich heikel, eine Marke nur zu sichern, um andere an deren Verwendung zu hindern.»

Das BAG teilte mit, der Markenschutz werde «im Rahmen der Planung von Projekten rund um die aktuelle Pandemie» angestrebt.

Bild: Pixabay / nastya_gepp , Pixabay-Lizenz.

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