Abschaffung der Zeitumstellung: Die Schweiz «verfolgt die Entwicklung»

Foto: Alter WeckerEuropa hat es weiterhin nicht geschafft, sich auf eine Zeit zu einigen, die das ganze Jahr gilt. Aus diesem Grund erfolgt an diesem Wochenende einmal mehr der Wechsel von der Normalzeit zur Sommerzeit.

Die Schweiz wartet auf eine Entscheidung in der Europäischen Union (EU), wie das zuständige Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) schreibt:

«Die Schweiz verfolgt die Entwicklung in den Nachbarländern und wird sorgfältig prüfen, ob eine allfällige Anpassung der Zeitregelung sinnvoll und im Interesse der Schweiz ist. Bis auf weiteres gilt die bestehende Zeitregelung.»

Was sind die Rechts­grundlagen für die halbjährliche Zeitumstellung in der Schweiz?

Einschlägig ist Art. 15 des Bundesgesetz über das Messwesen (Messgesetz, MessG):

«In der Schweiz gilt die mitteleuropäische Zeit. Die mitteleuropäische Zeit entspricht der koordinierten Weltzeit plus eine Stunde.»

Und:

«Um Übereinstimmung mit den benachbarten Staaten zu erreichen, kann der Bundesrat die Sommerzeit vorschreiben. Die Sommerzeit entspricht der mitteleuropäischen Zeit plus eine Stunde.»

Auf Grundlage dieser «kann»-Bestimmung sorgt der Bundesrat seit Mitte der 1980er-Jahre mit der Sommerzeitverordnung für «EU-Kompatibilität»:

«In der Schweiz wird die Sommerzeit für den gleichen Zeitraum festgelegt wie in der Europäischen Union.»

Und:

«Die Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag des Monats März, morgens um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ). Zu diesem Zeitpunkt wird die Stundenzählung jeweils um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.»

Was viele nicht (mehr) wissen: 1980 / 1981 war die Schweiz kurzzeitig eine Zeitinsel in Europa. Die Nachbarländer hatten die Sommerzeit eingeführt, während in der Schweiz die Einführung der Sommerzeit 1978 in einer Volksabstimmung mit 84 Prozent abgelehnt worden war.

Bild: Pixabay / Monoar_CGI_Artist, Public Domain-ähnlich.

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