Bundesgericht definiert Razzia: Vereinfacht gesprochen handelt es sich um …

Foto: Polizei im Ordnungsdienst (Plastikfiguren)

Der Duden definiert eine Razzia als «überraschende örtlich begrenzte Fahndungsaktion der Polizei». In Zukunft wird der Duden allenfalls auf Art. 215 Abs. 4 StPO verweisen können.

Gemäss Bundesgerichtsurteil 6B_1409/2019 vom 4. März 2021 definiert dieser Absatz die «Razzia» im schweizerischen Strafprozessrecht:

«Ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen, dass an einem bestimmten Ort Straftaten im Gange sind oder sich dort beschuldigte Personen aufhalten, so kann die Polizei diesen Ort absperren und die sich dort aufhaltenden Personen anhalten […].»

Und:

«Die in Absatz 4 geregelte Massnahme wird auch als Razzia bezeichnet. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie auch dann angeordnet werden darf, wenn davon auszugehen ist, dass eine Grosszahl der von ihr betroffenen Personen keinerlei Bezug zur abzuklärenden Straftat hat. Die Bestimmung will klarstellen, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip einer solchen Massnahme nicht a priori entgegensteht. Selbstverständlich ist diesem Prinzip und dem Erfordernis eines genügenden öffentlichen Interesses jedoch besondere Beachtung zu schenken […].»

Und weiter:

«Unter Razzia wird eine breit angelegte Identitätskontrolle verstanden, bei der mit einem grösseren Polizeiaufgebot in Häusern, Restaurants etc., in denen deliktische Aktivitäten oder die Anwesenheit von verdächtigen Personen vermutet werden, eine Mehrzahl von Personen kontrolliert und falls erforderlich zur näheren Abklärung auf den Polizeiposten verbracht werden. Vereinfacht gesprochen handelt es sich um eine auf die Kontrolle einer Mehrzahl von Personen gerichtete Anhaltung, die auch Elemente der Hausdurchsuchung enthält […]. Die Razzia ist ein strafprozessuales Rechtsinstitut, das eine polizeiliche Anhaltung mehrerer Personen und zu diesem Zweck die polizeiliche Absperrung eines bestimmten Ortes zum Gegenstand hat […].»

Siehe auch: «Razzia» bei Wiktionary und Wikipedia.

(Via strafprozess.ch.)

Bild: Pixabay / fudowakira0, Public Domain-ähnlich.

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