Neues Datenschutzgesetz: Vernehmlassung zur revidierten Verordnung bis am 14. Oktober 2021

Foto: Bundeshaus (Parlamentsgebäude) in Bern)

In der Schweiz wurde im Herbst 2020 das revidierte Datenschutzgesetz verabschiedet. In der Folge muss auch die Verordnung zum Datenschutzgesetz revidiert werden. Nun hat der Bundesrat den entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben.

Alle Interessierten können sich im Rahmen der Vernehmlassung bis am 14. Oktober 2021 zur revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) äussern.

In seiner Medienmitteilung erläutert der Bundesrat die Revision unter anderem wie folgt:

«Zahlreiche Bestimmungen im nDSG müssen auf Verordnungsebene konkretisiert werden. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, sind deshalb die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der VDSG grundlegend anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen etwa die Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit, die Modalitäten der Informationspflichten und des Auskunftsrechts oder die Meldung von Verletzungen der Datensicherheit. […] Weiter werden in der Verordnung für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland die Kriterien festgehalten, gemäss welchen der Bundesrat beurteilt, ob er das Datenschutzrecht eines Staates als angemessen erachtet oder nicht. […]»

Ausserdem schafft der Bundesrat in zwei Punkten Klarheit:

  • Der Bundesrat schreibt vom neuen Bundesgesetz über den Datenschutz (abgekürzt nDSG) und nicht vom revidierten Datenschutzgesetz (abgekürzt revDSG)
  • Der Bundesrat erklärt, das neue DSG solle in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten

Der Bundesrat hat folgende Unterlagen zur Vernehmlassung veröffentlicht:

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