Neues Datenschutzgesetz: 5 Schritte für Website-Betreiberinnen

Foto: Stufen zum Himmelstempel in Peking

Wie können sich Website-Betreiberinnen heute schon auf das neue Datenschutzgesetz vorbereiten, damit sie 2022 bereit sind?

Diese Frage beantworte ich in einem ausführlichen Gastbeitrag beim schweizerischen Hoster Cyon.

Ich schlage vor, dass Website-Betreiber in fünf Schritten vorgehen:

  • Welche Personendaten werden wofür, wie und wo bearbeitet?
  • Ist mein Outsourcing abgesichert?
  • Ist mein Daten-Export abgesichert?
  • Ist meine Datenschutzerklärung aktuell und vollständig?
  • Wie reagiere ich auf Anfragen und bei Vorfällen?

Wer diese fünf Schritte abgehakt hat, ist vermutlich besser auf das neue Datenschutzgesetz vorbereitet als die meisten anderen Website-Betreiber in der Schweiz.

Webinare und Legal Sessions bei der Datenschutzpartner Academy

Für die Datenschutzpartner Academy hielt ich kürzlich ein Webinar zum gleichen Thema. Im Webinar sowie in einer Legal Session kurz danach hatte ich Gelegenheit, Fragen zu beantworten.

Im nächsten Webinar am 26. Oktober 2021 werde ich Schritt 1 vertiefen: Wie kann ich mit wenig Aufwand ein Bearbeitungsverzeichnis erstellen?

Danach besteht an der Legal Session am 9. November 2021 besteht wieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Aufzeichnungen und Unterlagen von Webinaren und Legal Sessions der Datenschutzpartner Academy werden Mitgliedern jeweils online zur Verfügung gestellt.

Siehe auch: Neues Datenschutzgesetz im Volltext (Datenschutzpartner)

Bild: Pixabay / jplenio, Public Domain-ähnlich.

Ein Kommentar

  1. Ich finde, der Bund sollte im spezifischen Departement online unter admin.ch einen kostenlosen, juristisch korrekten Datenschutz-Generator und ähnliches anbieten. (siehe z.B. Digitalisierung der Covid-Formulare)

    Win-win Situation für alle mit minimalen technischen Aufwand/Kosten.

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