Datacenter auf dem Mond: Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Foto: Kleinkind mit Teddybär, das zum Vollmond blickt

Ist auf dem Mond ein angemessener Datenschutz gewährleistet? Diese Frage stellt sich, nachdem das amerikanische Startup Lonestar ab 2023 ein Datacenter auf dem Mond betreiben möchte.

Nach Angaben von SpaceNews plant Lonestar ein «mini proof-of-concept data center on the moon».

Das Unternehmen wirbt mit Sicherheit und Umweltfreundlichkeit sowie hofft auf wachsende Nachfrage:

«[…] operating data center capabilities from the moon offers a more secure and environmentally friendly alternative to deploying energy-intensive servers on Earth.»

Und:

«‹The traditional costs and concerns for a terrestrial data center — power to run it, power to cool it, cost of communications — are quite different [and] almost reversed in space […]. For example, the heat generated by the equipment becomes a positive in space where we work hard to keep our equipment warm. We’re able to draw from green energy sources [solar] in space.›»

Und weiter:

«Rather than compete with terrestrial data centers, Lonestar aims to complement them in the disaster recovery as a service (DRaaS) market, enabling organizations to back-up critical systems by storing them on the moon.»

Siehe auch: Saving Earth’s Data One Byte at a Time (Lonestar, Medienmitteilung vom 19. April 2022)

Welches Datenschutzrecht gilt auf dem Mond?

In Datenschutzerklärungen, die ich entwerfe, erwähne ich beim Daten-Export schon länger nicht nur die Erde, sondern auch das übrige Universum. Das gilt auch für den Datenschutz-Generator von Datenschutzpartner, wo ich beteiligt bin.

Welches Datenschutzrecht und sonstiges Recht auf dem Mond gilt, scheint unklar zu sein bzw. gibt es – theoretisch – «keine staatliche Hoheit, keine nationale Souveränität im Weltraum – auch nicht auf dem Mond.»

Keine staatliche Hoheit, kein Recht, wie Weltraum-Rechtsexperte Stephan Hobe sagt?

So steht es insbesondere im Mondvertrag von 1979, den allerdings nur 17 Staaten ratifizierten. Die Schweiz hat den Vertrag, der als gescheitert gilt, weder unterzeichnet noch ratifiziert.

Gleichzeitig beanspruchen Staaten wie die USA gemäss eigenem, nationalen Recht die Hoheit über Himmelskörper wie den Mond.

Wer ein Datacenter auf dem Mond nutzen möchte, wird einen geeigneten Datenschutz in erster Linie mit Standarddatenschutzklauseln gewährleisten müssen (Art. 16 nDSG). Ein amerikanisches Unternehmen wie Lonestar dürfte sich – allein schon vertraglich – auf amerikanisches Recht berufen.

Beim darüber hinaus voraussichtlich erforderlichen Transfer Impact Assessment (TIA) müssten neben dem traditionellen Behördenzugriff allenfalls der Zugriff durch Ausserirdische und der Einschlag («Impact»!) von Asteroiden berücksichtigt werden …

Siehe auch: Gesetze im Weltraum: Wem gehört der Mars? (National Geographic)

Bild: Pixabay / Myriams-Fotos, Public Domain-ähnlich.

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