Die Bundeskanzlei in der Schweiz gewährt erstmals Zugang zu den Cloud-Verträgen mit vier Tech-Konzernen. Sie folgt damit einer Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts.
Es handelt sich um die bislang geheimen Verträge mit den Tech-Konzernen Alibaba, IBM, Microsoft und Oracle für die «Public Clouds Bund».
Die Verträge mit Amazon Web Service (AWS) bleiben erst einmal geheim. Amazon blockiert mit einer Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht weiterhin den Zugang.
Die Bundeskanzlei hatte mit den Tech-Konzernen die Geheimhaltungspflicht, die sie gefordert hatten, vertraglich vereinbart.
In der Folge sah sich die Bundeskanzlei, so eine kürzlich befreite Aktennotiz vom 13. Juli 2022, nicht in der Lage, die Cloud-Verträge selbst herauszugeben oder zu veröffentlichen. Ferner beschritten Amazon und andere Tech-Konzerne den Rechtsweg gegen den Zugang.
Vorgeschichte: Tech-Konzerne verweigern Zugang zu Cloud-Verträgen

Den Zugang zu den Cloud-Verträgen, um den ich ursprünglich am 10. Juli 2023 mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip bei der Bundeskanzlei ersucht hatte, ermöglicht die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2025.
Drei Tech-Konzerne hatten sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen den Zugang zu den Cloud-Verträgen gewehrt. Es ist offiziell nicht bekannt, welche Konzerne neben Amazon sich beim EDÖB gegen die geforderte Transparenz zur Wehr setzten.
In allen drei entsprechenden Schlichtungsverfahren empfahl der EDÖB in ausführlich begründeten Empfehlungen, den Zugang weitgehend zu gewähren.
Die Amazon Web Services EMEA SARL erhob Beschwerde gegen den empfohlenen Zugang am Bundesverwaltungsgericht.
Amazon wehrte sich dabei nicht nur gegen den Zugang zu den eigenen Verträgen, sondern auch gegen den Zugang zu den Verträgen mit den anderen Tech-Konzernen.
Diesem Vorgehen erteilte das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren mit der Geschäfts-Nr. A-2031/2025 mit der Zwischenverfügung vom 9. Juli 2025 eine klare Absage (Original, Berichtigung).
Amazon scheiterte vollumfänglich mit dem entsprechenden Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen:
«Zusammengefasst ist das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen betreffend den Zugang zu den Verträgen der vier anderen Public Cloud Anbieterinnen abzuweisen. Soweit die Beschwerdeführerin den Erlass einer vorsorglichen Massnahme begehrt, um den Zugang zu ihrem eigenen Vertragswerk aufzuschieben, liegt angesichts der bestehenden aufschiebenden Wirkung der Beschwerde keine Notwendigkeit für eine vorsorgliche Massnahme vor, weshalb das Gesuch ebenfalls abzuweisen ist.»
Amazon erhob gegen diese Zwischenverfügung keine Beschwerde am Bundesgericht, wie sich einer Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 2025 zum aktuellen Stand im Verfahren entnehmen lässt.
Ob Amazon an der Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht gegen den Zugang zu den eigenen Cloud-Verträgen festhält, ist unklar.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Amazon aufgefordert, bis am 7. Oktober 2025 mitzuteilen, ob an der Beschwerde festgehalten wird, doch ersuchte und erhielt Amazon eine Fristerstreckung bis am 21. Oktober 2025. Eine solche Fristerstreckung ist nicht ungewöhnlich in einem solchen Verfahren.
Einzelne Cloud-Verträge mit Tech-Konzernen
Die Bundeskanzlei hatte ursprünglich verkündet, sie habe einen «inhaltlich übereinstimmenden Rahmenvertrag unterzeichnet» sowie ergänzend «mit jedem Anbieter zusätzliche Vertragskomponenten erarbeitet».
In den Verfahren am Bundesverwaltungsgericht präzisierte die Bundeskanzlei, es gäbe keinen «grundsätzlich wortgleich […] ‹inhaltlich übereinstimmenden› Rahmenvertrag […].»
Die Bundeskanzlei habe sich «im Wesentlichen auf das strukturelle Grundgerüst» bezogen, «das den individuell ausgehandelten und ausgestalteten Rahmenverträgen zugrunde liegt.» Und: «Die Formulierung war allenfalls etwas stark zugespitzt und daher missverständlich».
Ich veröffentliche nachfolgend die Cloud-Verträge, wie ich sie inhaltlich von der Bundeskanzlei erhalten habe. Das betrifft auch die vorgenommenen Schwärzungen mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis.
Vertrag mit Alibaba

Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Alibaba.com (Europe) Limited vom 24. August 2022:
Vertrag mit IBM
Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der IBM Schweiz AG vom 22. August 2022:
Vertrag mit Microsoft

Konzernvertrag («Rahmenvertrag») zwischen dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und der Microsoft Ireland Operations Limited vom 22. September 2022:
Bei zwei Anhängen erklärt die Bundeskanzlei, nicht zuständig zu sein:
«Im Dokument sind das Microsoft Enterprises Agreement und das Business and Services Agreement referenziert. Dabei handelt es sich um separate Verträge im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Bauten und Logistik, die aus Referenzgründen beigefügt wurden und über deren Zugänglichkeit die Bundeskanzlei nicht entscheiden kann.»
Vertrag mit Oracle
Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Oracle Software (Schweiz) GmbH vom 19. August 2022:
Adrienne Fichter: Parallelverfahren A-2052/2025 am Bundesverwaltungsgericht

Die Aktivistin und Journalistin Adrienne Fichter hatte bereits am 2. Juli 2023 bei der Bundeskanzlei um Zugang zu Dokumenten rund um die «Public Cloud Bund» ersucht.
Adrienne Fichter hat bei dnip.ch sowie in der «Republik» über den Fall geschrieben. Sie wurde ebenfalls im Verfahren am Bundesverwaltungsgericht begrüsst und lässt sich durch Anwaltskollege Simon Schlauri vertreten.
Das Parallelverfahren trägt die Geschäfts-Nr. A-2052/2025 (amtlich veröffentlichte Verfügung vom 9. Juli 2025 mit Berichtigung).
Amazon wird im laufenden Verfahren weiterhin durch die Anwaltskollegen Marquard Christen und Julia Haas von CMS von Erlach Partners vertreten.
Die Bundeskanzlei wird von Anwaltskollege Thomas Steiner von LAUX Lawyers beraten.
Siehe auch:
- Bundeskanzlei: Aktennotiz zur Geheimhaltung der Cloud-Verträge
- Amazon verhindert Veröffentlichung von Cloud-Verträgen zwischen der Schweiz und Tech-Konzernen
- Amazon will nicht, dass die Republik Verträge mit dem Bund sieht («Republik»)
- Amazon, Alibaba & Co wollen keine Transparenz bei Public Cloud (dnip.ch)
- EDÖB empfiehlt Zugang zu Cloud-Verträgen zwischen der Schweiz und Tech-Konzernen
- DAT312 EDÖB-Empfehlungen zu geheimen Cloud-Verträgen (Datenschutz-Plaudereien)
- Cloud-Verträge zwischen der Schweiz und Tech-Konzernen bleiben erst einmal geheim
- DAT166 Geheime Verträge für «Public Clouds Bund» (Datenschutz-Plaudereien)