OpenAI verbietet nicht die Rechtsberatung mit ChatGPT – im Gegenteil

Symbolbild: KI-Rechtsberatung (KI-generiert)

Nein, OpenAI verbietet nicht plötzlich die Rechtsberatung mit ChatGPT, im Gegenteil!

Aufregte Stimmen behaupten bei LinkedIn und anderswo, OpenAI verbiete neuerdings die Rechtsberatung mit ChatGPT.

Das ist nicht richtig, wie ein Blick auf die aktualisierten Nutzungs­richtlinien vom 29. Oktober 2025 und frühere Versionen der Nutzungsrichtlinien zeigt.

Die einschlägigen aktualisierten Bestimmungen vom 29. Oktober 2025 für Rechtsberatung lauten wie folgt:

«Persönliche Sicherheit. Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit. Das bedeutet, dass unsere Dienste nicht verwendet werden dürfen für […] personalisierte Beratungsleistungen, z.B. rechtlicher […] Natur, für die eine Befugnis oder Lizenz erforderlich ist, ohne Beisein einer einschlägig qualifizierten Person.»

Mit der Aktualisierung verbietet OpenAI nicht die Rechtsberatung mit ChatGPT, sondern liberalisiert im Gegenteil die Nutzungsrichtlinien in dieser Hinsicht.

In der Schweiz ist allein für Rechtsberatung allerdings ohnehin keine «Befugnis oder Lizenz erforderlich».

In der Schweiz gibt es denn auch viele Angebote für Rechtsberatung, die nicht von praktizierenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden.

Bisherige Nutzungsrichtlinien: Verbot von Rechtsberatung mit ChatGPT

In den bisherigen Nutzungsrichtlinien, zum Beispiel in den Nutzungsrichtlinien vom 29. Januar 2025, war die Verwendung von ChatGPT für die Rechtsberatung vollständig verboten:

«Führen Sie die folgenden Aktivitäten, die die Sicherheit, das Wohlergehen oder die Rechte anderer erheblich beeinträchtigen können, nicht durch oder unterstützen Sie sie nicht, einschliesslich […] Individuell zugeschnittene Rechts-, Finanz- oder Gesundheits-/medizinische Beratung […].»

Das gleiche Verbot findet sich bereits in den Nutzungsrichtlinien vom 10. Januar 2024 für ChatGPT.

Aktualisierte Nutzungsrichtlinien: Liberalisierung für Rechtsberatung mit ChatGPT

Mit den aktualisierten Nutzungsrichtlinien vom 29. Oktober 2025 behandelt OpenAI im Wesentlichen die Rechtsberatung mit ChatGPT und über die API von OpenAI gleich.

Für Rechtsberatung über die API von OpenAI lauteten die bisherigen einschlägigen Bestimmungen in den Nutzungsrichtlinien vom 29. Januar 2025 wie folgt:

«Führen Sie die folgenden Aktivitäten, die die Sicherheit, das Wohlergehen oder die Rechte anderer erheblich beeinträchtigen können, nicht durch oder unterstützen Sie sie nicht, einschliesslich [i]ndividuell zugeschnittene Rechts- […] Beratung ohne Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft und ohne Offenlegung der Verwendung von KI-Unterstützung und ihrer möglichen Einschränkungen […].»

Die API von OpenAI durfte für Rechtsberatung verwendet werden, wenn 1) die KI-Unterstützung und 2) ihre Einschränkungen offengelegt wurden sowie 3) das Ergebnis der Beratung durch eine «qualifizierte Fachkraft» geprüft wurde.

Die Verwendung von ChatGPT für Rechtsberatung hingegen war, wie erwähnt, vollständig verboten, auch wenn das Verbot von OpenAI nicht durchgesetzt wurde.

OpenAI bezieht sich mit den aktualisierten Nutzungsrichtlinien auf alle Dienste und liberalisiert sowie vereinheitlicht damit die Bestimmungen für Rechtsberatung mit ChatGPT oder über die API.

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