Wieso gibt es in Flugzeugen immer noch Aschenbecher trotz Rauchverbot?

Foto: Aschenbecher und Rauchverbot in der Bordtoilette in einem Verkehrsflugzeug

Wer heute mit einem Verkehrsflugzeug reist, nimmt das Rauchverbot an Bord und insbesondere in den Bordtoiletten als Selbstverständlichkeit hin.

Einige Passagiere dürften sich allerdings fragen, wieso alle Bordtoiletten trotz Rauchverbot jeweils über Aschenbecher verfügen.

Wieso verlangt das Luft­recht immer noch Aschen­becher in Flug­zeugen?

Aus luftrechtlicher Sicht besteht für Bordtoiletten gleichzeitig ein absolutes Rauchverbot und eine Pflicht zum Anbringen von Aschenbechern.

Diese Pflicht gilt ergänzend zu zahlreichen Rauchverbotsschildern, Rauchmeldern, Kabinendurchsagen, Strafandrohungen und dem ständigen wachsamen Bordpersonal.

In den USA lautet die Regulierung gemäss 14 CFR 25.853 (2004) beispielsweise wie folgt (mit Hervorhebung):

«Smoking is not allowed in lavatories. […] Regardless of whether smoking is allowed in any other part of the airplane, lavatories must have self-contained, removable ashtrays located conspicuously on or near the entry side of each lavatory door, except that one ashtray may serve more than one lavatory door if the ashtray can be seen readily from the cabin side of each lavatory served.»

Ein Flugzeug, das über keine Aschenbecher in den Bordtoiletten verfügt, gilt als nicht lufttüchtig und darf entsprechend nicht mit Passagieren an Bord abheben.

In Europa enthält Amendment 5 der Certification Specifications for Large Aeroplanes (CS-25) eine analoge Regelung ebenfalls unter Ziffer 25.853 (via Anwaltskollege Philip Bärtschi).

Wieso führt Varig-Flug 820 zur Pflicht für Aschenbecher trotz Rauchverbot?

Aus Sicht der Flugsicherheit geht diese Regelung auf den Unfall von Varig-Flug 820 am 11. Juli 1973 zurück.

Der Flug 820 von Rio de Janeiro nach Paris  der brasilianischen Fluggesellschaft Varig musste damals notlanden, nachdem ein Feuer in einer hinteren Bordtoilette ausgebrochen war.

Das Feuer wurde vermutlich durch einen Passagier verursacht, der trotz Rauchverbot in der Bordtoilette geraucht und seine noch brennende Zigarette in den Abfalleimer geworden hatte. Der Abfall geriet dadurch in Brand.

Das Feuer konnte nicht gelöscht werden und die meisten Passagiere an Bord kamen durch den resultierenden Rauch ums Leben.

Kurz nach diesem Unfall wurde die ursprüngliche Fassung der oben zitierten Regelungen eingeführt, da sich leider nicht alle rauchenden Passagiere von Verbotsschildern, Rauchmeldern und so weiter vom Rauchen in Bordtoiletten abhalten lassen.

Mit allgegenwärtigen Aschenbechern soll bei uneinsichtigen Rauchern bewirkt werden, dass sie ihre allenfalls noch brennende Zigarette sicher in einem Aschenbecher entsorgen.

Ein Kommentar

  1. habe vor einem halben Jahr einfach mit dem Rauchen total aufgehört. bin völlig glücklich, dass ich nicht mehr zu den Rauchern gehöre.
    freundliche Grüsse
    Felix Gisler.

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