
Die EU vereinfacht ihre KI-Regulierung und verschiebt zentrale Pflichten für Hochrisiko-KI. Die Anpassungen gehören zum «Omnibus VII»-Paket für KI und betreffen insbesondere den AI Act.
Nach einigem Hin und Her und unter dem Druck europäischer «Technologieführer» wie Airbus, ASML, Ericsson, SAP und Siemens einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament am 7. Mai 2026 vorläufig auf die «Vereinfachung und Straffung der Vorschriften».
Gemäss der Medienmitteilung des Rates vom 7. Mai 2026 verfolgt die Einigung folgende Ziele:
«Mit der heutigen Einigung über die KI-Verordnung werden wiederkehrende Verwaltungskosten gesenkt und unsere Unternehmen somit deutlich entlastet. Es wird für Rechtssicherheit und eine reibungslosere und einheitlichere Umsetzung der Vorschriften in der gesamten Union gesorgt, was die digitale Souveränität und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt.»
Und:
«Gleichzeitig verbessern wir den Schutz von Kindern, indem wir Risiken im Zusammenhang mit KI-Systemen angehen.»
Was sind die wichtigsten Anpassungen?
Die Anwendung der Bestimmungen des AI Act bzw. der KI-Verordnung für Hochrisiko-KI wird deutlich nach hinten verschoben:
«[Es] wurde ein fester Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme eingeführt: Sie sollen nun ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und ab dem 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, gelten.»
Bislang sollten diese Bestimmungen ab dem 2. August 2026 und ab dem 2. August 2027 gelten.
Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme bedeuten die Anpassungen 16 Monate mehr Zeit. Für produktintegrierte Hochrisiko-KI-Systeme bedeuten die Anpassungen 12 Monate mehr Zeit.
Gleichzeitig werden die Registrierungspflichten für Hochrisiko-KI-Systeme wieder verschärft:
«Darüber hinaus wurde die Verpflichtung für Anbieter wieder aufgenommen, KI-Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen sind.»
Schliesslich sollen bei Maschinen eine direkte Doppelregulierung durch den AI Act und die europäische Maschinenverordnung vermieden werden:
«[Es] wurde ein Kompromiss gefunden, um die Maschinenverordnung von der unmittelbaren Anwendbarkeit der KI-Verordnung auszunehmen. Die Kommission erhält zudem die Befugnis, delegierte Rechtsakte im Rahmen der Maschinenverordnung zu erlassen. Damit könnten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf KI-Systeme hinzugefügt werden, die gemäß der KI-Verordnung als hochriskant eingestuft sind. So sollen mögliche Überschneidungen zwischen den Hochrisikoanforderungen der KI-Verordnung und denen der sektorspezifischen Rechtsvorschriften vermieden werden.»
Für den erwähnten verbesserten Schutz von Kindern werden ausserdem KI-Praktiken verboten, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugen:
«Der Rat und das Parlament haben eine neue Bestimmung in die Verordnung über KI aufgenommen, mit der KI-Praktiken verboten werden, die nicht einvernehmliche sexuelle und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugen.»
Für erlaubte KI-generierte Inhalte soll die technische Kennzeichnung durch Anbieter bereits ab dem 2. Dezember 2026 umgesetzt werden müssen und nicht erst ab dem 2. März 2027 wie bislang vorgesehen:
«Verkürzt wird […] der Anbietern gewährte Übergangszeitraum für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte (nämlich von sechs Monaten auf drei Monate); als neue Frist wurde der 2. Dezember 2026 festgesetzt.»
Die Einzelheiten der Anpassungen, die eine Mischung aus Vereinfachungen und Verschärfungen darstellen, finden sich in der erwähnten Medienmitteilung vom 7. Mai 2026.
Webinar: Was bedeutet der AI Act aus schweizerischer Sicht?
Wie geht es weiter mit den Anpassungen?
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament – genauer: die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments – haben sich am 7. Mai 2026 vorläufig geeinigt:
«Die heute erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt und anschließend von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet werden, damit der Rechtsakt in den kommenden Wochen von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich angenommen werden kann.»
Die förmliche Annahme durch Rat und Parlament dürfte weitgehend Formsache sein.
Die Europäische Kommission begrüsst die vorläufige Einigung und schreibt in ihrer Medienmitteilung vom 7. Mai 2026 unter anderem:
«Die heutige Einigung legt einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften für KI-Systeme mit hohem Risiko fest.»
Und:
«Für Unternehmen führt die Vereinbarung einfachere Vorschriften und eine klarere Governance ein.»
Und auch:
«Diese Einigung wird sicherere und einfachere Vorschriften sowohl für Bürger als auch für Unternehmen bringen.»
Die Anpassungen betreffen auch Unternehmen und Organisationen in der Schweiz, soweit sie dem AI Act unterliegen.
Der AI Act gilt ausdrücklich auch für Unternehmen und Organisationen aus Drittstaaten, etwa für schweizerische Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, sowie für Anbieter und Betreiber aus Drittstaaten, wenn der Output eines KI-Systems in der EU verwendet wird.
Bild: OpenAI / ChatGPT.