Meta: Wer ist die schweizerische Datenschutz-Vertretung und wie lauten die Kontaktadressen?

Bild: Logo von Meta mit einem schweizerischen Briefkasten (KI-generiert)

In seinem Tätigkeitsbericht 2025/2026 erwähnt der Eidgenössische Daten­schutz- und Öffentlichkeits­beauftragte (EDÖB) eine «Schweizer Vertretung» der Meta Platforms Ireland Limited (MPIL).

Der EDÖB bezieht sich dabei auf die schweizerische Datenschutz-Vertretung von Meta gemäss Art. 14 des Daten­schutz­gesetzes (DSG).

Meta betreibt grosse Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Threads.

Wer ist die schweizerische Datenschutz-Vertretung von Meta und wie lauten die Kontaktadressen, an die sich betroffene Personen wenden können?

Welche Verantwortlichen benötigen eine Daten­schutz-Vertretung in der Schweiz?

Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland sind unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei einem hohen Risiko für die betroffenen Personen in der Schweiz – verpflichtet, eine Datenschutz-Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen.

Es handelt sich um die folgenden kumulativen Voraussetzungen gemäss Art. 14 Abs. 1 DSG:

  1. «Die Bearbeitung steht im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen oder der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der Schweiz», und
  2. «es handelt sich um eine umfangreiche Bearbeitung», und
  3. «es handelt sich um eine regelmässige Bearbeitung», und
  4. «die Bearbeitung bringt ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen mit sich.»

Die Datenschutz-Vertretung dient insbesondere als «Anlaufstelle für die betroffenen Personen und den EDÖB» (Art. 14 Abs. 2 DSG).

Die schweizerische Datenschutz-Vertretung orientiert sich an der EU-Datenschutz-Vertretung gemäss Art. 27 DSGVO. Im Gegensatz zur EU-Datenschutz-Vertretung ist die schweizerische Datenschutz-Vertretung aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Wer ist die schweizerische Datenschutz-Vertretung von Meta?

Meta muss «den Namen und die Adresse der Vertretung» veröffentlichen (Art. 14 Abs. 3 DSG).

Die Angaben müssen, damit die Datenschutz-Vertretung ihren Zweck erfüllen kann, leicht auffindbar und zugänglich sein.

Naheliegend ist die Veröffentlichung in einer allgemeinen Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Bei Meta finden sich allerdings in der «Datenschutzrichtlinie» keine Angaben zu einer Datenschutz-Vertretung in der Schweiz. Das gilt auch für den Abschnitt «So kontaktierst du Meta bei Fragen».

Eine Seite «Impressum» hat Meta – soweit ersichtlich – nicht veröffentlicht, sondern nennt die eigenen Kontaktadressen in der Fusszeile der eigenen Websites, beispielsweise meta.com.

Screenshot: Angaben von Meta zur schweizerischen Datenschutz-Vertretung

Wer die schweizerische Datenschutz-Vertretung von Meta ist, weiss nur, wer die – anscheinend bislang nicht öffentlich verlinkte – Seite «Informationen für Nutzer*innen in der Schweiz» im «Meta-Hilfebereich» kennt.

Ich kenne diese Hilfe-Seite, weil der EDÖB gegenüber betroffenen Personen, die bei ihm anzeigen, dass ihnen Meta keine Auskunft erteilt, in seinen abweisenden Schreiben die Datenschutz-Vertretung und die Internet-Adresse der Hilfe-Seite nennt.

Die schweizerische Datenschutz-Vertretung ist demnach die Genfer Zweigniederlassung der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG, abgekürzt NKF.

Die Datenschutz-Vertretung durch NKF ist anscheinend auf die Meta Platforms Ireland Limited (MPIL) in Irland beschränkt.

Die Meta Platforms Technologies LLC in den USA scheint keine schweizerische Datenschutz-Vertretung bezeichnet zu haben, obwohl sie ebenfalls Personendaten über Personen in der Schweiz bearbeitet.

Der EDÖB hat auf meinen Hinweis von Mitte Dezember 2025, dass die Hilfe-Seite ein «überraschender und letztlich versteckter Ort für die Nennung der Datenschutz-Vertretung» sei, bislang nicht reagiert.

Wie lauten die Kontaktadressen der schwei­zerischen Daten­schutz-Vertretung von Meta?

Auf der erwähnten Hilfe-Seite «Informationen für Nutzer*innen in der Schweiz» liefert Meta folgende Angaben:

«Der Datenschutzbeauftragte von MPIL im Rahmen von Artikel 14 des Bundesgesetzes über den Daten­schutz ist Niederer Kraft Frey Ltd, Place de l’Université 8, CH-1205 Genf, Schweiz, z.Hd.: MPIL Daten­schutz­beauftragter.»

Es fällt auf, dass Meta von einem «Datenschutzbeauftragten» spricht. Gemeint sein kann aber nur die Datenschutz-Vertretung, denn NKF ist offensichtlich nicht die Datenschutzberaterin oder Daten­schutz­beauftragte der Meta Platforms Ireland Limited (MPIL) in Irland.

Screenshot: Impressum der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey (NKF)

Ich empfehle die Verwendung folgender Postadresse für NKF als Datenschutz-Vertretung:

Niederer Kraft Frey SA
Datenschutz-Vertretung MPIL
Place de l’Université 8
1205 Genève

Es fällt weiter auf, dass Meta keine E‑Mail-Adresse veröffentlicht hat.

Die Veröffentlichung einer E‑Mail-Adresse schreibt Art. 14 Abs. 3 DSG zwar nicht ausdrücklich vor, aber bei digitalen Diensten ist eine digitale Kontaktmöglichkeit – insbesondere per E‑Mail – naheliegend.

NKF verwendet ihre allgemeine Postadresse für die Datenschutz-Vertretung von Meta. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Datenschutz-Vertretung mindestens auch über die allgemeine E‑Mail-Adresse nkf@nkf.ch gemäss Impressum von NKF kontaktiert werden kann. Es gibt aber keine ausdrückliche Bestätigung für diese Kontaktmöglichkeit.

Der EDÖB hat auf meine Fragen von Mitte Dezember 2025, ob tatsächlich keine E‑Mail-Adresse genannt werden müsse und es sich aus seiner Sicht beim «Datenschutzbeauftragten» um die schweizerische Datenschutz-Vertretung handle, bislang nicht reagiert.

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