
Der schweizerische Messaging-Dienst Threema verlor nach dem Wechsel von einer deutschen Eigentümerin zu einer anderen deutschen Eigentümerin das «Swiss Hosting»-Label.
Anfang 2026 wechselte die bestehende deutsche Eigentümerschaft am schweizerischen Messaging-Dienst Threema.
Investoren um die Afinum Management GmbH, die deutschen Eigentümer seit 2020, verkauften damals Threema an die Comitis Capital GmbH und damit an eine neue deutsche Eigentümerin.
Threema verlor «Swiss Hosting»-Label im April 2026

Die swiss made software GmbH, die «Swiss Made Software» und andere private «Swissness»-Label vergibt, entzog Threema im April 2026 das «Swiss Hosting»-Label.
Die swiss made software GmbH informierte mit folgender Mitteilung vom 2. April 2026 über die Massnahme (mit Hervorhebung):
«In diesem Rahmen informieren wir auch über den Verlust des Labels durch die Firma Threema. Dies, da es sich um einen speziellen Fall handelt, der in dieser Form noch nicht vorgekommen ist.
Im Januar 2026 erfuhr swiss made software über den Verkauf von Threema an die deutsche Investitionsgesellschaft Comitis Capital. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die neuen Investoren die Mehrheitsbeteiligung von einer vorherigen Investorengruppe AFINUM übernommen haben. Dabei stellte sich heraus, dass Threema beim Antrag auf Labelerteilung im Jahr 2024 die Beteiligung der damaligen deutschen Firma AFINUM verschwieg und dennoch den Vertrag unterschrieb, obwohl in diesem ausdrücklich bestätigt wird, dass das Unternehmen zu mindestens zwei Dritteln in Schweizer Besitz ist.
Threema wurde nun die Ungültigkeit des Vertrages infolge Täuschung mitgeteilt und aufgefordert, das Label swiss hosting umgehend zu entfernen (swiss made software und swiss digital services werden weiterhin geführt). Das ist mittlerweile erfolgt.»
«Versprechen» und Voraussetzungen für das «Swiss Hosting»-Label

Auf den ersten Blick hätte Threema das «Swiss Hosting»-Label behalten können, denn die swiss made software GmbH nennt für das Label lediglich zwei «Versprechen» als Voraussetzungen:
«1. Die Daten bleiben in der Schweiz.
2. Der Zugang zu diesen Daten ist für Dritte nur via Schweizer Behörden möglich.»
Threema erfüllt beide «Versprechen»: Alle Daten werden grundsätzlich in der Schweiz gespeichert und Nutzerdaten gibt die schweizerische Betreiberin von Threema grundsätzlich nur über schweizerische Behörden an Dritte heraus.
Auch auf den zweiten Blick hätte Threema das «Swiss Hosting»-Label behalten können, denn die fünf konkretisierten Voraussetzungen erfüllt Threema ebenfalls.
Anscheinend war aber die vierte Voraussetzung umstritten, welche die swiss made software GmbH wie folgt beschreibt:
«Zugriff aus dem Ausland auf das Hosting Environment und/oder die Daten für den Betrieb und die Administration durch den Hoster sind so zu schützen, dass die Daten weiterhin vollständig in der Schweiz bleiben und weder direkt noch indirekt von einer ausländischen Organisation oder Regierung eingesehen oder eingefordert werden können. Dies gilt auch für ausländische Konzerngesellschaften.»

Diese Voraussetzung wird im einschlägigen Vertrag für das «Swiss Hosting»-Label wie folgt konkretisiert:
«Von einer Möglichkeit zur Einsichtnahme […] ist auszugehen bei ausländischen Beteiligungen durch einzelne Aktionäre oder vertraglich organisierten Aktionärsgruppen, in Höhe von insgesamt mehr als 33 Prozent der Stimmrechte.»
Allerdings:
«Vorbehalten bleibt im Einzelfall der Nachweis gegenüber der Lizenznehmerin, dass eine Einsichtnahme durch technische und/oder organisatorische Massnahmen tatsächlich ausgeschlossen ist.»
Dem Vernehmen nach ging und geht Threema davon aus, dass eine solche Einsichtnahme über die deutsche Eigentümerschaft tatsächlich ausgeschlossen ist.
Die swiss made software GmbH war aber anscheinend nicht bereit, den entsprechenden Nachweis zu akzeptieren.
Neueste Entwicklung: Threema trennt operatives Geschäft nicht mehr von deutscher Eigentümerschaft

Bei Threema fällt auf, dass seit Anfang Juli 2026 nicht mehr die schweizerische Threema GmbH die Anbieterin ist, sondern die Threema AG und damit die ehemalige Threema Holding AG.
Gemäss Fusionsvertrag vom 30. Juni 2026 gingen alle Aktiven und Passiven der Threema GmbH an die Threema Holding AG über.
Das Gleiche galt für die Daten aller Nutzer von Threema. Die Nutzer wurden – soweit ersichtlich – nicht informiert.
Die Threema GmbH wurde aufgrund der Fusion gelöscht und die Threema Holding AG in Threema AG umbenannt.
Im Ergebnis entfällt die bisherige Trennung von Eigentümerschaft (Threema Holding AG) und operativem Betrieb (Threema GmbH), die Threema vor einigen Monaten noch betont hatte:
«Threema Private, Threema Work und Threema OnPrem werden weiterhin ausschliesslich von der Threema GmbH entwickelt, angeboten und auf Servern in der Schweiz betrieben. Die Threema Holding AG und neu die Comitis Capital GmbH sind nicht Teil des operativen Geschäfts.»
Und:
«Die Threema GmbH und nicht etwa die Threema Holding AG, die Comitis Capital GmbH oder die CIB Holding AG trifft die Datenschutz-Compliance nach der DSGVO, wenn Personendaten von Menschen mit Aufenthaltsort in Deutschland bearbeitet werden. Auch für die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses ist und bleibt die Threema GmbH als Anbieterin des Kommunikationsdienstes verantwortlich.»
Liste: Schweizerische Anbieterinnen, die das «Swiss Hosting»-Label verloren haben

Die swiss made software GmbH führt inzwischen eine Liste von Anbietern, die das «Swiss Hosting»-Label verloren haben.
Unter dem Titel «Ehemalige Träger von Swiss Hosting» werden momentan folgende Anbieter aufgeführt:
- Aspectra AG
- Flow Swiss AG
- JMC Software AG
- METANET AG
- Sherpany AG
- Sorba Software AG
- Swiss Cloud Computing AG
- Threema GmbH
- Webland AG
Nachtrag vom 13. Juli 2026: Erklärungen von Threema

Threema hat bei Bluesky und Mastodon die folgenden Erklärungen veröffentlicht, auch mit Verweis auf einen Artikel im «Swiss IT Magazine»:
«Wir erfüllen nach wie vor alle Voraussetzungen des ‹Swiss Hosting›-Labels. Eine Einsichtnahme der Eigentümerschaft in Produktivsysteme und Daten der Nutzer ist durch technische Massnahmen ausgeschlossen. Uns war jedoch nicht Wert, auf juristischem Weg an dem Label festzuhalten.»
Und:
«Hintergrund der Umwandlung von der Threema GmbH in die Threema AG ist eine Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur. Es sind nicht mehr wie zuvor aus Beteiligungsgründen zwei Gesellschaften nötig. Die Anpassung hat keinerlei Auswirkungen für Threema-Nutzer.»
«Der Unternehmenssitz und Ort der Datenbearbeitung bleibt in der Schweiz. Die Unternehmenskunden wurden per E-Mail informiert, und auf der Blog-Seite befindet sich ein Interna-Hinweis.»
«Die Eigentümerschaft hat auch nach der Fusion keinen Einfluss auf das operative Geschäft […]. Der Verwaltungsrat der neuen Threema AG ist identisch mit der Geschäftsführung der früheren Threema GmbH.»
Hinweis: Das erwähnte «Swiss IT Magazine» ist ein «Medienpartner» der swiss made software GmbH.