Deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte berät Social-Media-Plattform «W Social»

Logo: «W Social» (mit dem Hinweis «Join the waitlist»)
Screenshot: Beirat von «W Social» mit Louisa Specht-Riemenschneider als Mitglied im Beirat (26. Juni 2026)

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, vorläufig noch deutsche Bundes­beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), berät als Mitglied im «Privacy Advisory Board» die neue Social-Media-Plattform «W Social».

«W Social» hatte Louisa Specht-Riemenschneider bei den «People behind W.» als Mitglied im «Advisory Board» bzw. Beirat aufgeführt, flankiert vom ehemaligen FDP-Minister Philipp Rösler und vom ehemaligen schweizerischen Armeechef Thomas Süssli. Inzwischen wird Specht-Riemenschneider nicht mehr aufgeführt, ist weiterhin aber Beirätin von «W Social».

Auf der bislang nur auf Einladung zugänglichen Plattform «W Social» wurde Specht-Riemenschneider am 19. Mai 2026 offiziell begrüsst, insbesondere von CEO Anna Zeiter.

Bei LinkedIn hatte «W Social» bereits am 30. März 2026 angekündigt, ein «Independent Privacy Advisory Board composed of leading global experts» einrichten zu wollen. Als Mitglied wurde unter anderem Specht-Riemenschneider genannt.

Nach Angaben von «W Social»-CEO Anna Zeiter hatte Specht-Riemenschneider das Konzept für die umstrittene Identitätsprüfung aller Nutzer abgenommen.

Die Tätigkeit für «W Social» wirft die Frage nach der Unabhängigkeit der Bundes­datenschutz­beauftragten auf.

In § 10 Abs. 1 BDSG heisst es in dieser Hinsicht:

«Die oder der Bundesbeauftragte handelt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und bei der Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse völlig unabhängig. Sie oder er unterliegt weder direkter noch indirekter Beeinflussung von außen und ersucht weder um Weisung noch nimmt sie oder er Weisungen entgegen.»

Wie erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte ihre Beratungstätigkeit für «W Social»?

Bundesdatenschutzbeauftragte erklärt Tätigkeit im Beirat von «W Social» zur Privatsache

Dokument: Antwort der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten an «FragDenStaat» betreffend «W Social»

«FragDenStaat» erkundigte sich bei der Bundes­datenschutz­beauftragten nach der Tätigkeit im Beirat von «W Social» und erhielt am 2. Juli 2026 insbesondere folgende Antwort:

«Hierzu teile ich Ihnen mit, dass amtliche Informationen […] bei der BfDI nicht vorhanden sind.»

Und:

«Zum Hintergrund Ihrer Anfrage führten Sie aus, dass Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider als ‹Advisory board member‹ von ‹W Social› den Titel ‹German Federal Data Protection Commissioner› führe. Daher gingen Sie davon aus, dass sie diese Funktion jedenfalls auch in ihrer amtlichen Eigenschaft als BfDI wahrnehme. Diesbezüglich möchte ich den Hinweis erteilen, dass das Führen einer Amtsbezeichnung für Beamtinnen und Beamte auch außerhalb des Dienstes zulässig ist (vgl. § 86 Abs. 2 S. 2 Bundesbeamtengesetz — BBG).»

§ 86 Abs. 2 BBG lautet insbesondere wie folgt:

«Beamtinnen und Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen.»

Anders gesagt: Die Bundesdatenschutzbeauftragte erklärte ihre Tätigkeit bei «W Social» selbst zur Privatsache.

Diese Haltung passt zum bislang verwaisten Profil von Specht-Riemenschneider bei «W Social», wo sie als «Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit» auftritt, aber erklärt, sie sei «hier privat».

Bundes­datenschutz­beauftragte hält an Mitgliedschaft im Beirat von «W Social» fest

Screenshot: Beirat von «W Social» ohne Louisa Specht-Riemenschneider als Mitglied im Beirat (21. Juli 2026)

Louisa Specht-Riemenschneider wird inzwischen nicht mehr bei den «People behind W.» aufgeführt. Sie hat aber den Beirat nicht etwa verlassen, sondern hält an ihrer Mitgliedschaft fest.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte erklärte Folgendes auf Anfrage:

«Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider nutzt den Account bei W Social privat. An ihrer Mitgliedschaft im Advisory Board hat sich nichts geändert.»

Die Anfrage von «FragDenStaat» hätte bei Specht-Riemenschneider die Erkenntnis reifen lassen können, dass es beim Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten nicht genügend Spielraum für eine als privat deklarierte Tätigkeit im Beirat einer Social-Media-Plattform gibt.

Das zeigt auch ein Blick in das anwendbare Recht:

Art. 52 Abs. 1 DSGVO lautet wie folgt:

«Jede Aufsichtsbehörde handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse gemäss dieser Verordnung völlig unabhängig.»

Art. 52 Abs. 3 DSGVO lautet wie folgt:

«Das Mitglied oder die Mitglieder der Aufsichtsbehörde sehen von allen mit den Aufgaben ihres Amtes nicht zu vereinbarenden Handlungen ab und üben während ihrer Amtszeit keine andere mit ihrem Amt nicht zu vereinbarende entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit aus.»

§ 13 Abs. 1 BDSG konkretisiert die DSGVO für Deutschland insbesondere wie folgt:

«Die oder der Bundesbeauftragte sieht von allen mit den Aufgaben ihres oder seines Amtes nicht zu vereinbarenden Handlungen ab und übt während ihrer oder seiner Amtszeit keine andere mit ihrem oder seinem Amt nicht zu vereinbarende entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit aus.»

Und:

«Insbesondere darf die oder der Bundesbeauftragte neben ihrem oder seinem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung oder dem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens noch einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.»

Screenshot: Rücktrittserklärung von Louisa Specht-Riemenschneider am 17. März 2026

Die Episode überschattet die kurze Amtszeit von Louisa Specht-Riemenschneider als Bundes­datenschutz­beauftragte. Die Unabhängigkeit ist das höchste Gut in diesem besonderen Amt.

Am 17. März 2026 hatte Louisa Specht-Riemenschneider nach weniger als zwei Jahren im Amt ihren Rücktritt aus «gesundheitlichen Gründen» angekündigt und schrieb unter anderem:

«Datenschutz ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass das Amt der Bundesbeauftragten von einer Person vertreten wird, die jederzeit und uneingeschränkt präsent ist. Ich brauche aber Zeit, um wieder vollständig zu genesen. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich von meinem Amt zurückzuziehen.»

Ihre Nachfolge tritt Prof. Dr. Moritz Hennemann am 1. Oktober 2026 an.

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