
Mit Urteil 9C_235/2026 vom 2. Juni 2026 trat das Bundesgericht in der Schweiz auf eine erkennbar KI-generierte Beschwerde nicht ein.
Die Beschwerde scheiterte aber nicht an der Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI), sondern an der nicht zielführenden Verwendung von KI.
Dem Laien, der die Beschwerde führte, war es trotz KI nicht gelungen, die gesetzlichen Anforderungen an Rechtsschriften zu erfüllen.
Das KI-Problem zeigte sich bereits in der ersten Fassung der Beschwerde, wie man dem Urteil entnehmen kann:
«Die Eingabe trug den Untertitel ‹Entwurf – Sachlich-starke Version›.»
Man sollte – mit oder ohne KI – selbstverständlich nur fertiggestellte und geprüfte Beschwerden beim Bundesgericht einreichen.
Heutige KI kann bis zu einem gewissen Punkt beim Erstellen eines Entwurfs helfen, aber danach beginnt die anstrengende menschliche Arbeit – bei einem KI-Entwurf vielleicht sogar die noch anstrengendere menschliche Arbeit.
Der Beschwerdeführer erhielt vom Bundesgericht eine zweite Chance …
«Das Bundesgericht machte A.________ am 16. April 2026 darauf aufmerksam, dass seine Eingabe die Eintretensvoraussetzungen nicht zu erfüllen scheine und eine Behebung dieses Mangels nur innert der Beschwerdefrist möglich sei. Am 24. April 2026 ging beim Bundesgericht eine ununterzeichnete Beschwerdeergänzung ein (Poststempel unleserlich).»
… war aber auch damit nicht in der Lage, den Mangel zu beheben:
«Der Beschwerdeführer […] unterlässt es aber, in seinen beiden offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz (KI) verfassten, viele generische Aussagen enthaltenden Eingaben konkret auf die vorinstanzlichen Erwägungen einzugehen.»
Und:
«Mit diesem konturlosen Vorwurf nimmt der Beschwerdeführer auch nicht ansatzweise auf die konkreten […] Verhältnisse bzw. diesbezüglichen vorinstanzlichen Erwägungen Bezug; vielmehr belässt er es bei austauschbaren Vorbringen ohne Substanz.»
Ergebnis:
«Da die Beschwerdebegründung mithin keine substanziierten Rügen enthält, genügt sie den gesetzlichen Anforderungen nicht. Bei dieser Sachlage ist auf das Rechtsmittel im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 BGG nicht einzutreten.»
Immerhin:
«Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird umständehalber verzichtet (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG).»
Scheiterte der Beschwerdeführer an der Verwendung von KI?

Die Beschwerde scheiterte nicht an der Verwendung von KI, sondern an den nicht erfüllten gesetzlichen Anforderungen. Das ist – mit oder ohne KI – häufig der Fall.
Die Hürden für erfolgreiche Beschwerden am Bundesgericht sind hoch.
Im Jahr 2025 waren lediglich rund 13.6 Prozent aller Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise erfolgreich.
Ein Nichteintreten erfolgte im Jahr 2025 bei rund 34.5 Prozent solcher Beschwerden. Das Nichteintreten ist nach der Abweisung das zweithäufigste Ergebnis.
Die zielführende Verwendung von KI kann allenfalls helfen, diese hohen Hürden zu meistern. Dazu war der Beschwerdeführer offensichtlich nicht in der Lage .
Eine Rechtsvertretung konnte er sich, wie das im Urteil erwähnte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zeigt, anscheinend nicht leisten. Ohne KI hätte der Beschwerdeführer möglicherweise seine Beschwerde gar nicht verfassen können.
Welche Kompetenzen sind für KI in rechtlichen Verfahren erforderlich?
Wer KI in rechtlichen Verfahren zielführend einsetzen möchte, muss über die dafür notwendige KI-Kompetenz verfügen und den KI-generierten Entwurf kritisch prüfen können.
Dafür ist es wichtig, geeignete KI-Dienste und KI-Modelle einzusetzen. Kostenlose KI-Dienste, wie sie Laien häufig nutzen, genügen normalerweise nicht.
Genauso müssen der KI die grundlegenden Informationen zum Sachverhalt und geeignete Rechtsquellen – von Hand und allenfalls über einen MCP-Server wie opencaselaw.ch – in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden. Nutzer müssen die verwendeten Agenten und Modelle steuern und dabei das verfügbare Kontextfenster berücksichtigen.
Ansonsten ist die Gefahr gross, dass der verwendete KI-Dienst eine Rechtsschrift überzeugend simuliert, sich das adressierte Gericht und allfällige Gegenparteien davon aber nicht überzeugen lassen.
Diese Gefahr ist bei Laien – hoffentlich! – grösser als bei Rechtsvertretern. Die Gefahr besteht aber selbstverständlich auch bei Fachpersonen.
Siehe auch:
- «Ohne Substanz»: Bundesgericht zerpflückt eine KI-Beschwerde («Beobachter»)
- Bundesrichter nutzen Chatbot für Analysen («Plädoyer»)
Beitragsbild: OpenAI / ChatGPT.
Danke für den lesenswerten Text. Das erinnert mich an deinen Kommentar zum «Spaghetti-alla-Carbonara-Problem» ( https://steigerlegal.ch/2023/02/09/chatgpt-spaghetti-alla-carbonara-problem/ ), der mich immer wieder zum Schmunzeln bringt, und den ich schon einigen AI-Enthusiasten weitergeleitet habe.
Beim Kochen mit KI hat sich in der Zwischenzeit allerdings viel getan … 😉