
Das Fürstentum Liechtenstein verfügt, anders als die Schweiz, seit dem Jahr 2020 über eine eigene elektronische Identität (E-ID).
Die liechtensteinische E-ID ist Europa-kompatibel und kann auch von Personen bezogen werden, die nicht in Liechtenstein leben oder keine liechtensteinischen Staatsbürger sind.
Die E-ID kann im Fürstentum Liechtenstein und für unterstützte Dienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingesetzt werden.
Massgeblich ist die eIDAS-Verordnung. eIDAS ist die Abkürzung für Electronic Identification, Authentication and Trust Services. Für den Einsatz im EWR ausserhalb Liechtensteins muss die eIDAS-Interoperabilität gewährleistet sein, was nicht immer der Fall ist.
Für den Einsatz im EWR muss die E-ID vor Ort in Vaduz beim Ausländer- und Passamt bezogen werden. Der Bezug der E-ID auf diesem Weg ist kostenlos und dauerte in meinem Fall nur wenige Minuten.
Die liechtensteinische E-ID könnte auch mit Video-Identifikation anstatt vor Ort bezogen werden. In diesem Fall gelten verschärfte Voraussetzungen und die E-ID kann nur in Liechtenstein eingesetzt werden. Diese Variante ist deshalb normalerweise nicht interessant.
Die Schweiz wird früher oder später auch über eine E-ID verfügen. Die schweizerische E-ID wird allerdings mindestens anfangs nicht Europa-kompatibel sein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So können Schweizer eine liechtensteinische E-ID beziehen

Der Bezug der liechtensteinischen E-ID vor Ort in Vaduz funktioniert wie folgt:
- eID.li-App installieren (iOS-App Store von Apple, Android-App Store von Google)
- Passwort für die E-ID im eigenen Passwort-Manager vorbereiten (mindestens acht Zeichen, mindestens ein Grossbuchstabe, mindestens ein Kleinbuchstabe und mindestens eine Ziffer)
- Liechtensteinisches Ausländer- und Passamt an der Giessenstrasse 3 in Vaduz während der Öffnungszeiten aufsuchen (und die Identitätskarte oder den Pass mitnehmen)
- Im Wartebereich am Automaten ein Ticket für den Bezug der E-ID erstellen
- Sobald man an der Reihe ist: Den auf dem Bildschirm im Wartebereich angegebenen Schalter aufsuchen
- Sich gegenüber der Person am Schalter mit der Identitätskarte oder dem Pass ausweisen
- E-ID auf dem Smartphone gemäss Anweisungen der Person am Schalter aktivieren und dabei das vorbereitete Passwort aus dem Passwort-Manager verwenden
Im Ergebnis kann die E-ID direkt eingesetzt werden.
«Minderjährige Personen können die E-ID in Begleitung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters beziehen. Es gibt für den Bezug der E-ID vor Ort am Schalter kein Mindestalter.
Wenn das Smartphone gewechselt wird, kann die E-ID vom bisherigen auf das neue Smartphone übertragen werden.
Siehe auch:
- Flyer über die liechtensteinische E-ID
- Registrierung der E-ID vor Ort oder mit Video-Identifikation
- Fragen und Antworten zur E-ID
Screenshots: So funktioniert der praktische Einsatz der liechtensteinischen E-ID
Im praktischen Einsatz der ID muss man sich mit einem temporären «eID Code» und biometrisch oder mittels Passwort anmelden:






Die biometrische Anmeldung, auf dem iPhone mit Face ID oder Touch ID, funktioniert nur für Dienste im Fürstentum Liechtenstein. Für Dienste im EWR muss das E-ID-Passwort verwendet werden.