In der Schweiz kann ab dem 1. Juli 2020 bestraft werden, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert.
Der bestehende Art. 261bis StGB gegen Rassendiskriminierung erhält den neuen Titel «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» und wird wie folgt ergänzt:
«Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie,
oderReligion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft,wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung
der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religiondieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie,
oderReligion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie,
oderReligion oder sexuellen Orientierung verweigert,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Art. 171c MStG, der bestehende Straftatbestand gegen Rassendiskriminierung im Militärstrafgesetz, wird analog angepasst.
Hintergrund: «Das Parlament hat am 14. Dezember 2018 entschieden, die Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung zu erweitern. Neu werden auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Gegen diese Änderung war das Referendum ergriffen worden. Am 9. Februar 2020 wurde die geänderte Strafnorm von der Stimmbevölkerung mit 63,1% Ja-Stimmen klar angenommen.»