Diese Aussage stammt von Anwaltskollege Konrad Jeker im Gespräch mit der Fachzeitschrift ContraLegem. Jeker ist einer der bekanntesten Strafverteidiger in der Schweiz, unter anderen mit seinem «strafprozess.ch»-Blog.
ContraLegem hat das hörenswerte Gespräch in (bislang?) sechs Teilen bei YouTube veröffentlicht. Das Gespräch führte Professor Marcel Alexander Niggli.
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Teil 5
Teil 6
Teil 7
Siehe auch:
- «strafprozess.ch»-Weblog von Konrad Jeker
- Konrad Jeker (Gressly Rechtsanwälte)
- Marcel Alexander Niggli (Universität Freiburg)
- ContraLegem
- Im Übrigen gilt die Unschuldsvermutung (Steiger Legal)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Porträt
Bild: YouTube / ContraLegem.
Diese Gespräche sind sehr interessant und aufschlussreich.
Besten Dank für die Links!