Kanton Neuenburg schreibt «Recht auf digitale Unversehrtheit» in die Verfassung

Fahne: Kanton Neuenburg

Im Kanton Neuenburg wird ein «Recht auf digitale Unversehrtheit» in der kantonalen Verfassung verankert.

In einer Volksabstimmung befürworteten mehr als 90 Prozent der Stimmbevölkerung die Verfassungsänderung.

In der Kantonsverfassung wird ein neuer Art. 10a über die «Digitale Unversehrtheit» eingefügt:

«1 Die digitale Unversehrtheit ist gewährleistet.

2 Sie umfasst insbesondere das Recht auf Schutz vor Missbrauch von Daten, die mit dem digitalen Leben in Verbindung stehen, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben und das Recht auf Vergessenwerden.

3 Der Staat fördert die digitale Integration und sensibilisiert die Bevölkerung für die Herausforderungen der digitalen Welt. Er setzt sich für die Entwicklung der digitalen Souveränität der Schweiz ein und arbeitet an ihrer Umsetzung mit.»

Der Kanton Neuenburg folgt damit dem «Pionierkanton» Genf, dessen Stimmbevölkerung im Juni 2023 eine vergleichbare Änderung der Kantonsverfassung befürwortet hatte.

Die Forderung nach einem «Recht auf digitale Unversehrtheit» ist beliebt. Das Gleiche gilt für die verwandte Forderung nach einem «Recht auf informationelle Selbstbestimmung».

Die Beliebtheit ist einfach erklärbar: Fast alle Menschen möchten über ihr Leben selbst bestimmen und unversehrt bleiben, gerade auch im digitalen Raum und gegenüber dem Staat.

Im politischen und rechtlichen Alltag musste sich das «Recht auf digitale Unversehrtheit» bislang noch nicht bewähren.

Die kantonalen Volksabstimmungen bilden die Grundlage für eine spätere eidgenössische Volksinitiative für ein «Recht auf digitale Unversehrtheit» in der Bundesverfassung. Im Kanton Zürich beispielsweise kam gerade erst eine Volksinitiative für «digitale Integrität» zustande.

Das «Recht auf informationelle Selbstbestimmung» ist eine Illusion, wie sich gezeigt hat:

«Tatsächlich lässt sich eine ‹informationelle Selbstbestimmung› weder sinnvoll rechtlich umsetzen noch überzeugend normativ begründen. Die Idee sollte deshalb aufgegeben und das DSG auf eine tragfähige konzeptionelle Grundlage gestellt werden.»

Die Digitale Gesellschaft in der Schweiz nimmt diese Problematik in ihrem Datenschutz-Konzept auf und zeigt funktionierende Alternativen.

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