Smartphone: Was muss die Strafverteidigung über technische Fragen wissen?

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Wie können Polizei und Staatsanwaltschaft auf Nutzerdaten zugreifen, die auf einem Smartphone gespeichert sind?

Beim Forum Strafverteidigung sprach Rechtsanwalt Martin Steiger am Kongress vom 5. Dezember 2025 in Zürich über die Hürden, die Sicherheitsbehörden für den Zugriff auf Nutzerdaten auf einem modernen Smartphone überwinden müssen.

In seinem Vortrag behandelte Martin Steiger unter anderem folgende Fragen:

  • Wieso bieten modernes Smartphones dank Hardware-basierter Verschlüsselung grundsätzlich einen wirksamen Schutz vor dem unerwünschten Zugriff auf Nutzerdaten?
  • Weshalb ist die Unterscheidung zwischen dem Schutz vor und nach dem ersten Entsperren wichtig? Was bedeuten «Before First Unlock», kurz BFU, und «After First Unlock», kurz AFU?
  • Wieso ist es wichtig, für ein Smartphone keinen Sperrcode aus sechs Ziffern, sondern einen langen Sperrcode, der nicht nur aus Ziffern besteht, zu verwenden?
  • Wie und wie schnell können Sicherheitsbehörden versuchen, den Sperrcode herauszufinden?
  • Welche Möglichkeiten haben bekannte Anbieterinnen für Smartphone-Forensik wie Cellebrite und Magnet Forensics?
  • Welche Daten sind Sicherheitsbehörden potenziell zugänglich, wenn sie auf ein Smartphone zugreifen können?
  • Welche Bedeutung haben Nutzerdaten auf Desktop-Computern und bei Cloud-Diensten für den möglichen Zugriff durch Sicherheitsbehörden?
  • Was bedeutet staatliches Hacking mit Staatstrojanern, auch als «GovWare» oder «Government Ware» verharmlost, für den Schutz von Nutzerdaten?

Das Forum Strafverteidigung ist ein Zusammenschluss von Strafverteidiger:innen aus der ganzen Schweiz. Das Forum Strafverteidigung führt regelmässig gesamtschweizerische Veranstaltungen über aktuelle Fragen zum Strafrecht und Strafprozess durch.

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