Amazon verzichtet auf weiteren Widerstand gegen Zugang zu Cloud-Verträgen

Dokument: Schreiben von Amazon vom 16. Februar 2026 betreffend Rückzug von Beschwerde

In der Schweiz zieht Amazon die Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht gegen den Zugang zu den Verträgen für die «Public Clouds Bund» zurück.

Die Amazon Web Services EMEA SARL gibt damit den mehrjährigen Widerstand gegen den Zugang zu den Verträgen mit der Bundeskanzlei bzw. dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in der Schweiz auf.

Amazon hatte sich seit Sommer 2023 gegen den Zugang gemäss dem «Öffentlichkeitsprinzip» gewehrt, den die Journalistin Adrienne Fichter und ich unabhängig voneinander verlangt hatten.

In der Folge kam es zu aufwendigen Verfahren beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlich­keits­beauf­tragten (EDÖB) und am Bundes­verwaltungs­gericht.

Die schweizerischen Anwälte von Amazon teilten dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Schreiben vom 16. Februar 2026 insbesondere Folgendes mit:

«Unsere Mandantin ist weiterhin der Auffassung, dass die verfügte Offenlegung zu weit geht und ihre berechtigten Geschäftsinteressen verletzt.

Dennoch hat sich unsere Mandantin vor dem Hintergrund der guten Zusammenarbeit mit dem Bund sowie im Sinne der Transparenz entschlossen, die Beschwerde zurückzuziehen und den Blick auf die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit zu richten.»

Dokument: Entscheid bzw. Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2026 betreffend «Public Clouds Bund»

Die Beschwerde von Amazon hatte geringe Aussichten auf Erfolg. Im gesamten Verfahren zeigte Amazon nicht sichtbar auf, welche konkreten «berechtigten Geschäftsinteressen verletzt» werden könnten.

Solche Interessen berücksichtigt die Bundeskanzlei ohnehin mit Schwärzungen, wie der Zugang zu fast allen Cloud-Verträgen mit Alibaba, IBM, Microsoft und Oracle im Herbst 2025 zeigte.

Mit dem Rückzug der Beschwerde wird das laufende Verfahren am Bundesverwaltungsgericht gemäss Entscheid bzw. Verfügung vom 17. März 2026 als gegenstandslos abgeschrieben, so wie mit Verfügung vom 18. Februar 2026 bereits angekündigt.

Im Ergebnis wird die Verfügung der Bundeskanzlei vom 3. März 2025 über den Zugang zu den Cloud-Verträgen in Kürze rechtskräftig. Die Bundeskanzlei sollte deshalb bald einmal die geschwärzten Cloud-Verträge mit Amazon zugänglich machen.

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