Influencer-Marketing: Transparenz statt Schleichwerbung

Logo: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), 10vor10 (Sendung im Schweizer Radio und Fernsehen, SRF)

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) lancierte mit Beschwerden gegen Xenia Tchoumitcheva, Roger Federer und andere prominente Influencer bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission die Diskussion über Schleichwerbung auf Social Media in der Schweiz.

In der Nachrichtensendung 10vor10 im Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wurde Rechtsanwalt Martin Steiger von Moderatorin Susanne Wille zu den Beschwerden gegen die Influencer befragt.

Unter anderem:

«Braucht es eigentlich neue Regeln für Influencer?

Regeln haben wir eigentlich schon. Jetzt geht es darum, sie in der Praxis umzusetzen. Deshalb begrüsse ich, dass das geklärt ist.»

Und:

«Dennoch gibt es Grauzonen – Stichwort: Schleichwerbung?

Wenn es eine Gegenleistung gegeben hat, und damit meine ich nicht nur Geld, dann muss man das deklarieren. Dann muss man da auch Anzeige oder Werbung dranschreiben – zum Beispiel als Hashtag.»

Siehe auch: 10’500 Euro Bussgeld für deutschen Influencer: Was gilt in der Schweiz?

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