Rudolf Sommer, Schreck der Datensammler, im Porträt

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Für die SonntagsZeitung hat Barnaby Skinner ein Porträt von Rudolf Sommer verfasst:

«In den letzten vier Jahren hat der Rentner mit Berufung auf die 2008 in Kraft getretene Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes Hunderte Firmen angeschrieben: vom Detailhändler Coop über den Arbeitsvermittler Adecco, den Hörgerätehersteller Amplifon bis zur Lungenliga Schweiz. Er nutzt dabei eine Briefvorlage, die auf der Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu finden ist. In seinem Schreiben fragt Sommer nach dem Zweck der Datenverarbeitung oder nach Datenkategorien. Vor allem aber will er wissen, wo die Daten herkommen.»

Auch Rechtsanwalt Martin Steiger kommt zu Wort:

«Das Schweizer Datenschutzgesetz soll an das Datenschutzgesetz der EU (DSGVO) angepasst werden. Unklar ist, was das für Direktmarketingfirmen bedeuten könnte. In der Schweiz betrifft das Firmen wie Künzler Bachmann oder AZ Direct. Sie erstellen mit Daten Profile, um Werbung gezielt an Schweizer Haushalte zu verschicken. Nach dem EU-Gesetz müssen Firmen von jedem Nutzer die Einwilligung erhalten, wenn sie Profiling-Technologien einsetzen. Der Digital-Anwalt Martin Steiger gibt an: ‹Gemäss dem Entwurf für das revidierte Schweizer Gesetz wäre für Profiling in Zukunft auch in der Schweiz eine Einwilligung notwendig.› Allerdings sei im EU-Raum unklar, wie sich die Anwendung der DSGVO auf Direktmarketingfirmen auswirke. Steiger sagt: ‹Wir stehen bei der DSGVO-Praxis noch ganz am Anfang, und viele Fragen sind offen.›»

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