Posterpräsentation: Keine Gurten­tragpflicht für Katzen, aber …

«Als Postersession werden jene Teile von wissenschaftlichen Konferenzen bezeichnet, bei der die Beiträge nicht als mündliche Vorträge, sondern in Form großer Poster präsentiert werden.»

… schreibt die deutschsprachige Wikipedia. Nicht erwähnt wird, dass solche Posterpräsentationen an rechtswissenschaftlichen Konferenzen weitgehend unbekannt sind. So war es für mich lehrreich, im Rahmen einer überfachlichen Weiterbildung an der Universität Zürich das Strafurteil des Bundesgerichts 6B_894/2010 vom 24. Februar 2011 über Katzen und deren Gurtentragpflicht als Poster zusammenfassen und präsentieren zu dürfen (PDF):

Im Ergebnis würde ich es begrüssen, wenn Posterpräsentationen auch in den Rechtswissenschaften vermehrt Verwendung fänden. Neben Postersessionen an Konferenzen könnten sie auch als Alternative zu den gängigen Referaten im Rechtsstudium eingesetzt werden.

Die betreffende Katze übrigens erlebte das oben präsentierte Bundesgerichtsurteil nicht mehr:

«Lili – Katze und Medienstar – ist in Höri überfahren worden. […] Einen halben Meter vor dem rettenden Strassenrand wurde die Katze von einem silbernen Auto erfasst, als sie über die Strasse vor der Garage spazierte – gemächlich. ‹Lili hatte keine Angst vor Autos›, erklärt Mürner. Sie habe ihn oft zur Arbeit begleitet und sei fast ebenso gerne auf Fahrzeugen herum geklettert wie auf Bäumen. Diese fehlende Scheu wurde ihr wohl zum Verhängnis. ‹Mein Kollege erzählte, er habe einen lauten Knall gehört. Das muss der Lenker doch gemerkt haben›, erzählt der 49-Jährige weiter. ‹Er ist aber weitergefahren.›»

(Via Kathrin Morf im Zürcher Unterländer vom 19. Februar 2011, leider nicht verlinkbar.)

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