E-Rechnungen mit rechtlichen Hindernissen

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Elektronische Rechnungen per E-Mail und auf anderen digitalen Wegen sind beliebt, unterliegen in der Schweiz im Vergleich zu herkömmlichen Rechnungen aber zusätzlichen rechtlichen Anforderungen. Diese Anforderungen betreffen in erster Linie das Gewährleisten der Unveränderbarkeit. Dafür müssen E-Rechnungen und die damit verbundenen Geschäftsbücher sowie Belege in der Buchhaltung unter anderem digital signiert werden, beispielsweise mit der SuisseID. Für viele Unternehmen, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups, ist der organisatorische und finanzielle Aufwand dafür nicht praktikabel.

In meinem neusten Gastbeitrag bei startwerk.ch beschreibe ich, welche allgemeinen rechtlichen Anforderungen für Rechnungen bestehen und welche zusätzlichen Anforderungen E-Rechnungen erfüllen müssen. Ich weise ausserdem auf die rechtlichen Folgen hin, wenn man diese Anforderungen nicht erfüllt – es drohnen insbesondere Beweisprobleme vor Gericht und im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer –, und gebe Empfehlungen für die rechtlich korrekte Verwendung von E-Rechnungen ab.

Nützliche Hinweise bezüglich E-Rechnungen erhielt ich von Thomas Brändle, Run my Accounts AG, und Hartwig Thomas, Enter AG. Mein Gastbeitrag ist bei startwerk.ch im Volltext online.

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