Schlagwort: Art. 51 DSG
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EDÖB: Verwarnung für Bank wegen unvollständiger und verspäteter Auskunft
MehrDer Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) verwarnt eine Bank in der Schweiz, weil sie betroffenen Personen unvollständig und verspätet Auskunft erteilte. In seiner rechtskräftigen Verfügung vom 29. Januar 2025 trifft der …
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Zwei hängige Verfahren zum neuen Datenschutzgesetz am Bundesverwaltungsgericht
MehrAm Bundesverwaltungsgericht sind gerade einmal zwei Verfahren zum neuen schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) hängig. Die Verfahren können insbesondere Verfügungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) betreffen. Gemäss dem neuen DSG kann …
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Google bezeichnet Datenschutz-Vertretung in der Schweiz
MehrDas neue schweizerische Datenschutzgesetz verpflichtet ausgewählte Verantwortliche im Ausland per 1. September 2023, eine Datenschutz-Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen (Art. 14 f. DSG). Die Datenschutz-Vertretung dient als Anlaufstelle für betroffene Personen …