Netzneutralität: Providerhaftung kein Gegenargument

PD Dr. Simon Schlauri (Universität Zürich) wurde kürzlich im «N’jus Blog» zu seiner Habilitation über Netzneutralität befragt. In seinen Antworten sprach sich Schlauri unter anderem gegen die in der Schweiz immer wieder geforderte Einschränkung der Netzneutralität durch Providerhaftung aus und begründete seine Haltung mit einem anschaulichen Beispiel:

«[…] Telekom-Anbieter betreiben eine Infrastruktur, die ihre Kunden für legale und natürlich auch für illegale Aktivitäten einsetzen können. Die Provider sollten aber nicht zum Polizisten gemacht werden oder – als naheliegende Konsequenz einer solchen Funktion – gar für die Delikte ihrer Kunden haften. Wenn ich eine Strasse baue auf meinem Grundstück, also auch ein Stück Infrastruktur, bin ich schliesslich auch nicht verpflichtet, aufzupassen, dass dort keine Raubüberfälle geschehen. Und erst recht hafte ich nicht gegenüber den Opfern solcher Überfälle. Wieso soll das beim Internet anders sein?»

Schlauris Stellungnahme ist auch bemerkenswert, weil er bei der grossen Schweizer Telekom-Anbieterin Sunrise als Senior Legal Counsel Regulatory tätig ist – auch wenn er sich im Interview nicht als Sunrise-Vertreter geäussert hat. Ebenfalls bemerkenswert ist, dass Schlauris Habilitation unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlich wurde, was bei juristischen Publikationen in der Schweiz leider (noch?) sehr selten ist.

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