Facebook: Staatsanwälte zurück auf die Schulbank

Foto: Flip-Flops mit blau-weisser Facebook-Bemalung

Staatlicher Hunger nach Nutzerdaten von Facebook besteht auch in der Schweiz, doch waren Schweizer Behörden in der ersten Jahreshälfte 2013 nur mit wenigen Anfragen erfolgreich. Nationalrat Karl Vogler (CVP) behauptete in der Folge, Facebook nehme «Schäden an Privateigentum, aber auch Gefahr für Leib und Leben von Unbeteiligten – insbesondere Familien und Kindern – in Kauf» und gelangte mit einer parlamentarischen Interpellation (13.3986) an den Schweizerischen Bundesrat.

In seiner mittlerweile erfolgten Antwort sieht der Bundesrat insbesondere einen Mangel an qualifizierten Kenntnissen bei den Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf «Ermittlungen in sozialen Netzwerken und die digitale Beweiserhebung». So führten mehrheitlich Formmängel oder die fehlende Strafbarkeit nach amerikanischem Recht zur Ablehnung von schweizerischen Behördenanfragen durch Facebook, wie anscheinend eine Überprüfung der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) ergeben hat.

Die KOBIK bietet als Folge davon nun «Sensibilisierungs- und Ausbildungsangebote rund um die Internetkriminalität» an. Staatsanwälte und andere Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz müssen demnach zurück auf die Schulbank um zu lernen, wie sie ihren Hunger nach Nutzerdaten im digitalen Umfeld erfolgreich stillen können.

Im Ergebnis hält der Bundesrat fest, «dass korrekt gestellte und begründete Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, durch Facebook pflichtbewusst beantwortet werden». Dabei gibt Facebook freiwillig sogar Nutzerdaten «ausserhalb eines ordentlichen Rechtshilfeverfahrens» heraus. In Ausnahmefällen werden Anfragen – beispielsweise bei drohendem Schaden für ein Kind – durch Facebook innert Stunden beantwortet. Der Bundesrat erkennt deshalb keinen «rechtlichen Handlungsbedarf, welcher eine Verbesserung der Situation bringen würde.»

(Via Nils Güggi.)

Bild: Flickr/«momo», «facebook flip-flop«, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

Ein Kommentar

  1. Alles andere wäre ja eine fremdbestimmte Anpassung von Schweizer Recht auf Druck einer ausländischen Firma gewesen. Oder mit anderen Worten: unser Land und seine Gesetzgebung hinken der sich globalisierenden Welt hinter her und muss sich am Ende dann doch auf den Druck von aussen auf Reformen einlassen. Das wiederum liefert die Munition für diejenigen, die aus der Schweiz das Paradies für die Reichsten der Welt machen würden, unter Opferung des Volkes, dessen Interessen man zu vertreten vorgibt.
    Ob wir nun von Geheimdiensten und Firmen ausbaldowert werden und die Gesellschaft insgesamt von Dritten domestiziert wird, scheint in Bern niemand wirklich zu interessieren. Für grosse Reformationswürfe ist dieses Land offensichtlich nicht mehr zu haben.

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