Marken in der Schweiz: Frist für Markenprüfung verlängert sich auf vier Monate

Foto: Sanduhr mit rotem Sand

Marken, die in der Schweiz geschützt werden sollen, werden durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern geprüft.

Nun hat das IGE mitgeteilt, dass die Frist für die Markenprüfung auf vier Monate erhöht wurde. Als Grund nennt das IGE die hohe Anzahl von Markenhinterlegungen in der Schweiz.

Die Frist läuft ab Bezahlung von Hinterlegungsgebühr (einschliesslich drei Nizza-Klassen) sowie allfälligen Zuschlägen für weitere Nizza-Klassen. Innerhalb der Frist von vier Monaten bestätigt das IGE entweder die Eintragung der Marke im schweizerischen Markenregister oder weist mit einer Beanstandung auf etwaige Mängel hin, damit diese behoben werden können.

Wer nicht bis zu vier Monate warten möchte, hat zwei Alternativen:

Alternativen: Beschleunigte und vorgezogene Markenprüfung

Marken, die erfolgreich im Markenregister eingetragen werden, sind unabhängig von der Dauer der Markenprüfung rückwirkend ab dem Datum der Hinterlegung geschützt.

Wer bereit ist, eine sogenannte Expressgebühr zu bezahlen, kann eine beschleunigte Markenprüfung beantragen. In diesem Fall garantiert das IGE die Markenprüfung innert Monatsfrist.

Markenhinterlegungen, die offensichtlich unproblematisch sind, werden ohne zusätzliche Gebühren innerhalb von sechs Arbeitstagen geprüft und nach Bezahlung von Gebühren und allfälligen Zuschlägen im Markenregister eingetragen. Diese vorgezogene Markenprüfung bedingt insbesondere, dass als Dienstleistungen und Waren nur Begriffe verwendet werden, die das IGE gemäss seiner Klassifikationshilfe ohne weiteres akzeptiert. Je nach Marke ist es leider nicht möglich, solche Begriffe zu verwenden, da sie nicht genau genug oder gar nicht passend sind.

Marken, die erfolgreich im Markenregister eingetragen werden, sind unabhängig von der Dauer der Markenprüfung rückwirkend ab dem Datum der Hinterlegung geschützt.

Bild: Pixabay / nile, Public Domain-ähnlich.

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