Datenschutz: Was bedeutet der Brexit aus schweizerischer Sicht?

Flagge: Grossbritannien

Welche datenschutzrechtlichen Folgen hat der Brexit aus schweizerischer Sicht?

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat sich pünktlich zum Brexit in Bezug auf den grenzüberschreitenden Datenverkehr mit Grossbritannien geäussert.

Demnach geht der EDÖB davon aus, dass Grossbritannien (und Gibraltar) auch nach dem Brexit einen angemessen Datenschutz gewährleisten:

«Das Vereinigte Königreich und Gibraltar gehören derzeit zu den Ländern mit einem angemessenen Niveau, und der EDÖB hat derzeit keine Hinweise, die auf eine Statusänderung deuten. Im Hinblick auf die rechtlichen Folgen des Brexit für den Schutz von Personendaten ab dem 1. Februar 2020 hat die britische Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (ICO) auf ihrer Website auch darauf hingewiesen, dass im Vereinigten Königreich ein hohes Mass an Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein wird.»

Der EDÖB kündigt an, rechtzeitig zu informieren, sofern sich diese Einschätzung ändern sollte:

«Sollte der EDÖB jedoch eine Änderung des Status’ des Vereinigten Königreichs oder Gibraltars auf seiner Staatenliste in Betracht ziehen, würde er die Unternehmen zu gegebener Zeit informieren, damit sie sich insbesondere durch die Verwendung von Standardverträgen vorbereiten können.»

Die weitere Entwicklung wird von der Europäischen Union (EU) abhängen:

«Die EU wird bis Ende 2020 entscheiden, ob dem Vereinigten Königreich eine datenschutzrechtliche Angemessenheit attestiert wird. Der EDÖB beobachtet diese Entwicklungen aktiv.»

Sollte die EU beziehungsweise die Europäische Kommission den Datenschutz in der Schweiz weiterhin angemessen beurteilen, nicht aber jenen in Grossbritannien, müsste sich die Schweiz voraussichtlich nach der EU richten, um weiterhin den freien Datenverkehr mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu ermöglichen.

Angemessener Datenschutz: Wie beurteilt die EU die Schweiz?

Ob der Datenschutz in der Schweiz aus europäischer Sicht weiterhin als angemessen gilt, entscheidet die EU in diesem Frühjahr.

Das bestehende Datenschutzgesetz (DSG) wird – auch unter dem Druck der EU – revidiert, nachdem das europäische Datenschutzrecht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) per 25. Mai 2018 vereinheitlicht und verschärft worden war.

Das revidierte DSG könnte bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Gemäss dem revidierten DSG wird nicht mehr der EDÖB, sondern der Bundesrat feststellen, ob in anderen Ländern und Territorien ein angemessener Datenschutz aus schweizerischer Sicht gewährleistet ist (Art. 13 Abs. 1 E-DSG).

Bild: Pixabay / Chickenonline , Public Domain-ähnlich.

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