Urteil: Polizei darf Fingerabdrücke nehmen, um Smartphone zu entsperren – auch mit Zwang

Bild: Fingerabdrücke

Die Polizei in Deutschland darf Fingerabdrücke nehmen, um das Smartphone einer beschuldigten Person zu entsperren – auch mit Zwang. So entschied jedenfalls das Landgericht Ravensburg am 14. Februar 2023 mit Beschluss 2 Qs 9/23 jug.

Anwaltskollege Detlef Burhoff fasst den Beschluss mit folgendem eigenem Leitsatz zusammen:

«Die Anordnung zur Abnahme von Fingerabdrücken des Beschuldigten auch gegen seinen Willen und erforderlichenfalls im Wege der zwangsweisen Durchsetzung, sowie die Anordnung zur Nutzung der hieraus resultierenden biometrischen Daten für Zwecke der Entsperrung eines Mobiltelefons finden ihre Grundlage in § 81b Abs. 1 StPO.»

Der deutsche § 81b Abs. 1 StPO lautet wie folgt:

«Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.»

Schweiz: Smartphone-Entsperrung wie in Deutschland denkbar

Im Kanton Zürich hatte Cybercrime-Staatsanwalt Stephan Walder schon vor einigen Jahren erklärt, Fingerabdrücke und Fotos zu verwenden, um ein Smartphone entsperren zu können:

«Wir dürfen [eine beschuldigte Person] nicht dazu zwingen, uns den Code bekannt zu geben. In bestimmten Fällen wird es aber als vertretbar erachtet, dass wir Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen, um dieses Material für die Entsperrung eines Mobiltelefons zu verwenden.»

In der Schweiz werden die Strafverfolgungsbehörden den deutschen Beschluss in jedem Fall mit Interesse zur Kenntnis nehmen.

Auf Nummer sicher gehen: Face ID und Touch ID vorübergehend deaktivieren

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte mindestens bei Gefahr von unfreiwilligem Kontakt mit der Polizei und sonstigen Behörden das Entsperren mit biometrischen Daten vorübergehend deaktivieren.

Beim iPhone kann man dafür die Seitentaste und eine der beiden Lautstärketasten während rund zwei Sekunden gedrückt halten. Für die erneute Nutzung von Face ID oder Touch ID muss das Smartphone herkömmlich entsperrt werden.

(Auch via Anwaltskollege Udo «Lawblogger» Vetter.)

Bild: Pixabay / stux, Public Domain-ähnlich.

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