Schweiz: EDÖB aktualisiert Website für neues Datenschutzgesetz

Screenshot: Neue Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in der Schweiz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seine Website im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz aktualisiert.

Der EDÖB, die schweizerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Bundesorgane sowie für Unternehmen und andere private Personen beschreibt die Aktualisierung unter anderem wie folgt:

«Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 erhält der EDÖB neue Kompetenzen. Sämtliche Inhalte der neuen Website orientieren sich am neuen Gesetz. Eine spezielle Rubrik mit erläuternden Merkblättern geht auf die neuen Grundsätze sowie Rechte und Pflichten unter dem neuen Gesetz ein (z.B. die Ausweitung des Auskunftsrechts auf Personendaten oder die Informationspflicht).

In den FAQs werden die häufigsten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, so z. B. Fragen im Zusammenhang mit der Videoüberwachung oder der Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken. Neben den Medienmitteilungen kommentiert der EDÖB das aktuelle Geschehen regelmässig mit Kurzmeldungen. Die Website wird in den kommenden Monaten laufend mit aktuellen Themen ergänzt werden.

Einige Funktionen werden jedoch erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aktiviert. So die Möglichkeit, dem EDÖB einen Verhaltenskodex zu unterbreiten.»

Der Hinweis, dass sich die Inhalte am neuen Gesetz «orientieren», ist ernst zu nehmen. Der EDÖB geht bisweilen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, ohne diesen Umstand zu deklarieren.

Leider überlebten nicht alle bisherigen Internet-Adressen die Aktualisierung der EDÖB-Website.

Die «Kontakt»-Seite beispielsweise ist unter einer neuen URL erreichbar, ohne dass die bisherige URL weitergeleitet wird. Bei einigen anderen bisherigen URLs, zum Beispiel bei der Seite über den Daten-Export, erfolgt eine Weiterleitung auf die neuen URLs.

In vielen Datenschutzerklärungen ist die «Kontakt»-Seite verlinkt, um den betroffenen Personen den direkten Kontakt mit dem EDÖB als Aufsichtsbehörde zu ermöglichen. Betroffene Verantwortliche sollten ihre Datenschutzerklärung so bald wie möglich aktualisieren.

Wer mit dem Datenschutz-Generator von Datenschutzpartner eine neue Datenschutzerklärung erstellt oder eine bisherige Datenschutzerklärung aktualisiert, erhält automatisch die neuen URLs der EDÖB-Website.

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