2 Kommentare

  1. Schwacher Beitrag von einem Anwalt im digitalen Raum. Scheinbar eine Racheaktion auf die Mitarbeitenden des EDÖB. Muss man die Mitarbeitenden der betroffenen Firmen und externe Datenschutzberaterin verstecken?

    1. «Schwacher Beitrag von einem Anwalt im digitalen Raum. Scheinbar eine Racheaktion auf die Mitarbeitenden des EDÖB.»

      Sie scheinen den Beitrag nicht richtig gelesen zu haben. Die Veröffentlichung erfolgte erst nach Rücksprache mit dem EDÖB.

      Zitat aus dem Beitrag:

      «Ich veröffentliche die erhaltenen Dokumente nach Rücksprache von OneLog mit dem EDÖB nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.»

      «Muss man die Mitarbeitenden der betroffenen Firmen und externe Datenschutzberaterin verstecken?»

      Sofern Sie sich auf die Schwärzungen beziehen, scheinen Sie den Beitrag wirklich nicht richtig gelesen zu haben. Die Schwärzungen wurden vom EDÖB vorgenommen.

      Zitat aus dem Beitrag:

      «Die Schwärzungen in den Dokumenten stammen grundsätzlich vom EDÖB. Einige Schwärzungen stammen von OneLog und sind mit einem entsprechenden Hinweis versehen […].»

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