«waswissensie»: Neuer Onlinedienst für Auskunftsbegehren in der Schweiz

Screenshot: Onlinedienst «waswissensie» für Auskunftsbegehren gemäss schweizerischem Datenschutzrecht

Personen in der Schweiz, die wissen möchten, welche Personendaten schweizerische Unternehmen, Organisationen und Behörden über sie bearbeiten, können den neuen Onlinedienst «waswissensie» nutzen.

Das schweizerische Datenschutzrecht, insbesondere Artikel 25 des Datenschutzgesetzes (DSG), gibt betroffenen Personen das Recht auf Auskunft gegenüber Unternehmen, Organisationen und Behörden, die ihre Daten bearbeiten.

Betroffene Personen müssen Auskunftsbegehren an die jeweiligen Verantwortlichen richten, um Auskunft zu erhalten.

Mit «waswissensie» können betroffene Personen solche Auskunftsbegehren in wenigen Schritten erstellen und bei Bedarf auch per Briefpost verschicken lassen.

Angeboten wird «waswissensie» vom Interaction-Design-Studio Divergenz GmbH aus Zürich.

Wie funktionieren Auskunftsbegehren mit «waswissensie»?

Screenshot: Onlinedienst «waswissensie» für Auskunftsbegehren gemäss schweizerischem Datenschutzrecht

«waswissensie» ist ein Generator, mit dem betroffene Personen datenschutzrechtliche Auskunftsbegehren online erstellen und an Verantwortliche in der Schweiz senden können.

Auskunftsbegehren können mit dem Generator in wenigen Schritten erstellt werden:

  1. «waswissensie» unter https://waswissensie.ch aufrufen und nach der gewünschten Verantwortlichen in der Schweiz suchen, zum Beispiel nach «coop».
  2. Die gewünschte Verantwortliche aus der Liste der Ergebnisse auswählen, zum Beispiel «Coop Genossenschaft».
  3. Den eigenen Namen und die eigene Postadresse erfassen, unterstützt durch eine Suche nach schweizerischen Adressen.
  4. Sofern sinnvoll: Ausweiskopie hochladen, allenfalls teilweise geschwärzt, denn für die Identifizierung sind normalerweise nicht alle Angaben erforderlich.
  5. Allfällige Identifikatoren wie E‑Mail-Adresse, Handynummer oder Kundennummer erfassen.
  6. Die gewünschte Druck- und Versandart wählen.
  7. Die Vorschau für das Auskunftsbegehren prüfen und allenfalls Angaben ergänzen oder korrigieren.
  8. Das Auskunftsbegehren als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und selbst verschicken oder von «waswissensie» gegen Bezahlung ausdrucken und verschicken lassen.

Der kostenpflichtige Versand durch «waswissensie» erfolgt mit «A-Post Plus» oder als «Einschreiben», um die Zustellung bei den Verantwortlichen zu dokumentieren.

Was fehlt bei «waswissensie» noch?

Screenshot: Onlinedienst «waswissensie» für Auskunftsbegehren gemäss schweizerischem Datenschutzrecht

Auskunftsbegehren sind bislang nur an Verantwortliche in der Schweiz mit Eintrag im UID-Register möglich.

«waswissensie» nutzt das schweizerische UID-Register, um Unternehmen, Organisationen und Behörden zu adressieren. Im UID-Register sind viele, aber nicht alle Verantwortlichen in der Schweiz eingetragen.

Im UID-Register sind ausserdem keine ausländischen Verantwortlichen wie Google, Meta oder OpenAI eingetragen. Man findet zwar Gesellschaften wie die Google Switzerland GmbH, doch diese schweizerischen Tochtergesellschaften der Tech-Konzerne sind häufig nicht datenschutzrechtlich verantwortlich für die jeweiligen Onlinedienste.

Schliesslich bietet «waswissensie» noch keine direkte Unterstützung für betroffene Personen im Ausland, die sich mit einem Auskunftsbegehren an Verantwortliche in der Schweiz richten möchten.

Für Fragen, Ideen, Rückmeldungen oder sonstige Anliegen ist die Divergenz GmbH per E‑Mail, Signal und WhatsApp erreichbar.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.