Deutscher Abmahnanwalt Mirco Lehr stirbt im Alter von 37 Jahren

Screenshot: Beispielhafte Abmahnung der deutschen Abmahnanwaltskanzlei Cyfire

Der bekannte deutsche Abmahnanwalt Mirco Lehr ist verstorben. Mit seiner Anwaltskanzlei cyfire verschickte Lehr seit Jahren urheberrechtliche Abmahnungen auch in die Schweiz.

Wir vertreten regelmässig Mandantinnen und Mandanten aus der Schweiz, die von cyfire kostenpflichtige urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben.

Solche Abmahnungen verschickte die Abmahnanwaltskanzlei cyfire unter anderem für «Marions Kochbuch» (Folkert Knieper und Knieper Verwaltungs GmbH), Stefan Schnebelt und Karl Stanzel.

In einem aktuellen Fall forderte cyfire für ein Bild, das ein altes Schloss zeigt, eine Zahlung von insgesamt EUR 3’056.21.

Für den geltend gemachten Schadenersatz wurde auf die deutschen MFM-Bildhonorare verwiesen.

Die Abmahnanwaltskanzlei heisst offiziell cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Ihren Namen erklärt die Kanzlei selbst wie folgt: «Cy für digital. Fire für den Antrieb, der hinter allem steht.»

Gemäss der zuletzt veröffentlichten Gesellschafterliste war Mirco Lehr der einzige Gesellschafter von cyfire.

Todesanzeige: Mirco Lehr (9. Januar 1989 – 20. September 2026)

Screenshot: Todesanzeige von Mirco Lehr vom 17. Oktober 2026

Gemäss einer online veröffentlichten Todesanzeige starb Mirco Lehr am 20. September 2026 im Alter von 37 Jahren.

Bei LinkedIn würdigt Vincent Fink, «Legal Tech Enthusiast» bei Cyfire, Mirco Lehr in einem Kommentar wie folgt:

«Für unsere Kanzlei, aber auch für mich persönlich, ist der unerwartete Tod immer noch surreal.

Mirco war nicht nur eine wundervolle Persönlichkeit, sondern auch ein toller Chef.

Die Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft wird jedoch weiter am Leben bleiben und versuchen sein Lebenswerk mit allen Kräften zu ehren 🖤🕊️»

Den Angehörigen unseres Anwaltskollegen Mirco Lehr sowie seinen Kolleginnen und Kollegen sprechen wir unser aufrichtiges Beileid aus.

Empfehlungen: Was ist die richtige Reaktion auf Abmahnungen von cyfire aus Deutschland?

Mit weiteren Abmahnungen von cyfire in Deutschland ist zu rechnen. Erfreulicherweise können diese Abmahnungen in vielen Fällen abgewehrt werden.

Für betroffene Personen, Organisationen und Unternehmen in der Schweiz empfehlenswert sind die folgenden vier Schritte:

  1. Ruhe bewahren: Abgemahnte in der Schweiz reagieren immer wieder übereilt auf Abmahnungen von deutschen Abmahnanwälten. Sie gehen beispielsweise fälschlicherweise von berechtigten Forderungen aus und leisten ohne Not die geforderten Zahlungen.
  2. Bildverwendung dokumentieren: Wenn das abgemahnte Bildmaterial tatsächlich online veröffentlicht wurde, sollte die Veröffentlichung dokumentiert werden. Dafür sollte die betroffenen Dateien gesichert und vollständige Screenshots der Veröffentlichung erstellt werden. Danach sollte das öffentlich zugängliche Bildmaterial vorsorglich vollständig gelöscht und nicht mehr öffentlich verwendet werden.
  3. Forderungen und Vorwürfe prüfen: Es lohnt sich erfahrungsgemäss, die Forderungen und Vorwürfe von Abmahnanwälten sorgfältig zu prüfen. Die Massenabmahnungen aus Deutschland passen häufig nicht zum Einzelfall, haben Fehler oder entsprechen nicht der Rechtslage.
  4. Anwaltliche Unterstützung suchen: Wer keine Erfahrung mit Abmahnungen aus Deutschland hat, riskiert Fehler im Umgang mit Abmahnanwälten. Es hilft deshalb in vielen Fällen, von Anfang an die Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei in der Schweiz zu suchen, die Erfahrung mit deutschen Abmahnungen hat. Wer am falschen Ort spart, riskiert hohe Kosten zu einem späteren Zeitpunkt.

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