
Kein Jahr ohne neue MFM-Bildhonorare – das gilt auch für das Jahr 2026!
Bei Bilder-Abmahnungen aus Deutschland wird mit Verweis auf die MFM-Bildhonorare häufig fiktiver Schadenersatz in märchenhafter Höhe gefordert.
Die «Bildhonorare» sind eine jährliche Veröffentlichung der deutschen Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Veröffentlichung der «Bildhonorare» ist – soweit ersichtlich – der einzige Zweck der MFM.
Die MFM behauptet, die «Bildhonorare» seien eine «Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte». In Wirklichkeit handelt es sich um die Auswertung einer jährlichen Online-Umfrage mit Selbstauskünften angeblicher Bildanbieter.
Bei dieser jährlichen Umfrage nennen die Befragten aus der Branche faktisch die gewünschten Preise für ihre Bilder und nicht die tatsächlichen Preise im Markt. Die MFM-Bildhonorare sind mir denn auch jenseits von Abmahnungen noch nie begegnet.
Zum märchenhaften Charakter der MFM-Bildhonorare trägt insbesondere bei, dass die Umfrage anonym erfolgt:
«In der anonymen Erhebung werden regelmäßig die im laufenden Jahr erzielten Bildhonorare zusammengetragen und ausgewertet, um sie in das Nachschlagewerk mfm-BILDHONORARE einfließen zu lassen. Aufgerufen sind alle Bildanbieter, die in diesem Jahr Bilder […] lizenziert haben. Deren Honorardaten sind wichtig, um das Marktgeschehen zu spiegeln.»
Aufgrund der Anonymität kann die MFM die angeblich erzielten Honorare und Preise nicht überprüfen.
Märchen statt Markt: Beispiel «Social-Media-Nutzungen»
Für «Social-Media-Nutzungen» beispielsweise sehen die MFM-Bildhonorare 2026 eine Nutzungsdauer ab einer Woche vor, was 188 Euro netto kosten soll.
Der Preis von 188 Euro netto bedeutet eine Erhöhung von genau einem Euro gegenüber den MFM-Bildhonoraren 2025.
Die gleiche Erhöhung von 2025 auf 2026 gibt es für eine Nutzungsdauer von drei Monaten sowie einem Jahr und drei Jahren. Der Preis für eine Nutzungsdauer von einem Monat und sechs Monaten hingegen bleibt unverändert.
Im Vergleich zu den MFM-Bildhonoraren 2022 bedeuten die erwähnten 188 Euro netto für eine Nutzungsdauer von einer Woche eine Preiserhöhung von über 62 Prozent.

Wie weit von der behaupteten Marktüblichkeit die «Bildhonorare» entfernt sind, zeigen verschiedene Beschränkungen und Vorgaben:
- Die Nutzung ist zeitlich beschränkt, was bei Social Media normalerweise nicht akzeptiert wird. Kaum jemand möchte lizenzierte Bilder nach einiger Zeit wieder löschen.
- Die erlaubte Nutzung ist auf ein Maximum von 800 Pixeln für die längste Seite beschränkt. Diese Bildauflösung ist viel zu bescheiden für eine Social-Media-Nutzung.
- Das lizenzierte Bild «muss in ein Layout fest eingebunden sein». Das ist bei Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok gar nicht möglich.
- Die Veröffentlichung muss mit einem Urhebervermerk und einem Wasserzeichen erfolgen. Das stört die Kommunikation mit dem Publikum und wird bei einer Social-Media-Nutzung normalerweise nicht akzeptiert.
Die Preise für «Social-Media-Nutzungen» gemäss den «Bildhonoraren» sind märchenhaft, wie diese Beschränkungen und Vorgaben zeigen.
Es handelt sich nicht um marktübliche Preise. Wer bezahlt beispielsweise 188 Euro, um ein Bild in bescheidener Auflösung für eine Woche bei Facebook, Instagram oder TikTok veröffentlichen zu dürfen?
Urheberrechtsverletzung im Internet?
Frühere Ausgaben der MFM-Bildhonorare
Hinweise und Kritik zu früheren Ausgaben der «MFM-Bildhonorare»:
- MFM-Bildhonorare 2017
- MFM-Bildhonorare 2018
- MFM-Bildhonorare 2019
- MFM-Bildhonorare 2020
- MFM-Bildhonorare 2021
- MFM-Bildhonorare 2022
- MFM-Bildhonorare 2023
- MFM-Bildhonorare 2024
- MFM-Bildhonorare 2025
Gemäss dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel über die «Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing» gibt es die «Bildhonorare» seit 1979.
SAB-Preisempfehlungen 2024 für Bilder im digitalen Raum