Digitaler Franken oder E-Franken statt Bitcoin und Libra?

Foto: Schweizer Franken (Münzen)

Digitaler Franken oder E-Franken? So könnte das digitalisierte Zentralbankengeld der Schweiz heissen, wie ein Blick in das schweizerische Markenregister zeigt.

Am 22. Dezember 2020 liess die Schweizerische Nationalbank (SNB) über ein Dutzend Wortmarken wie unter anderem «Digitaler Franken» und «E-Franken» auf Deutsch, Französisch und Italienisch sowie auf Englisch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegen.

Gemäss Medienberichten arbeitet die SNB «mit hohem Tempo am digitalisierten Franken.» SRF News erklärt den Grund unter anderem wie folgt:

«Digitale Währungen, die von Privaten herausgegeben werden, gibt es schon viele. Die bekannteste ist Bitcoin, auch die geplante Facebook-Währung Libra – neu trägt sie den Namen Diem – ist vielen ein Begriff. Den Notenbanken auf dieser Welt sind diese privaten Währungen aber ein Dorn im Auge. Sie möchten lieber ihre eigenen Währungen, also den Dollar, Euro oder im Falle der Schweiz den Franken als digitale Währungen benutzt sehen. Nur so können die Zentralbanken die Kontrolle über die Geldpolitik wahren.»

Und:

«[…] Heute sind im Handel mit Wertpapieren, Rohstoffen, Währungen eine Kette von Intermediären dazwischengeschaltet. Das verteuert den Handel, verlangsamt ihn, und macht ihn anfällig für Unterbrüche. Eine Finanzinfrastruktur, die auf Blockchain-Technologie basiert, ist – zumindest potenziell – günstiger, schneller, und fehlerfreier.»

Wortmarken: Digitaler Schweizer Franken, E-Franken, …

Die einzelnen Marken, die registriert werden sollen, heissen wie folgt:

Waren und Dienstleistungen: Clearing, Devisenhandeln, E-Wallet, Token, …

Für die neuen Marken beansprucht die SNB folgende Waren und Dienstleistungen:

  • Nizza-Klasse 9: Computerhardware, -firmware und -software; E-Commerce-Software für das Abwickeln von elektronischen Geschäftstransaktionen über ein globales Computernetzwerk; Apparate und Geräte zur Echtheitsprüfung von Geld; Anwendungssoftware für Blockchains; Software für Cloud Computing; Software für das Kaufen, Verkaufen, den Handel, die Bezahlung, die Auslösung, die Aufbewahrung und Administration von Wertmarken (Token); Zahlungskarten; elektronische und magnetische Identifikationskarten im Zusammenhang mit Zahlungen; Computersoftware für den elektronischen Handel; Ersatzteile, Zubehör, Soft- und Firmware für alle vorgenannten Güter; Zusammenstellen von Daten in Computerdatenbanken; sämtliche beanspruchten Waren schweizerischer Herkunft.
  • Nizza-Klasse 36: Finanzwesen; Geldgeschäfte; Bankgeschäfte; Verwahrung von Wertpapieren; Ausgabe von Debit- und Kreditkarten; Geldwechselgeschäfte; Dienstleistungen eines Maklers, mit Ausnahme von Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers; Überwachung, Analyse und Auswertung von Transaktionsdaten im Zahlungsverkehr; Erteilung von Finanzauskünften betreffend Geldwechsel; Erteilung von Finanzauskünften betreffend Währungen; Ausgabe und Einlösung von Wertmarken (Token); Devisenhandel; Währungshandel; Geldtransfer; Abwicklung von elektronischem Zahlungsverkehr; Ausgabe und Einlösung von elektronischen Wertmarken und Werteinheiten (Token); Clearing (Verrechnungsverkehr); Vermögensverwaltungsdienstleistungen für elektronische Wertmarken und Werteinheiten (E-Wallet); über elektronische Medien bereitgestellte Finanzdienstleistungen; Beratung im Bereich Kapitalbeschaffung; sämtliche beanspruchten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
  • Nizza-Klasse 42: Computersoftwareentwicklung; Beratung im Bereich Design von Computerhardware; Beratung im Bereich Warenprüfung; Entwurf und Entwicklung von Sicherheitssystemen für elektronische Daten; Computerprogrammierleistungen für die Sicherheit elektronischer Daten; Entwurf und Entwicklung von Systemen zur Wiederherstellung von elektronischen Daten; Software-Dienstleistungen; Bereitstellung von Suchmaschinen für den elektronischen Handelsverkehr; Bereitstellung von Computerprogrammen für den elektronischen Handelsverkehr; Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von Fehlern bei Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen; Durchführen von wissenschaftlichen Analysen und Forschungen bezüglich der Finanzmärkte und der Finanzmarktinfrastruktur; sämtliche beanspruchten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
  • Nizza-Klasse 45: Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Individuen; von Dritten erbrachte, persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, nämlich Beratungsdienstleistungen im Bereich der Sicherheitsbedürfnisse von kommerziellen und Industrieunternehmen, Betrugsaufdeckungs-dienstleistungen im Bankwesen und Betrugsaufdeckungsdienstleistungen im Bereich von Online-Einkäufen mit Kreditkarten und Computersoftwarelizenzierung sowie Registrierung von Dokumenten über öffentlich verfügbare Behördendaten (juristische Dienstleistungen); sämtliche beanspruchten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.

Bild: Pixabay / softcodex, Public Domain-ähnlich.

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